Die Stadtverordneten informieren über die Sitzung vom 28.6.

Vor Eintritt in die Tagesordnung bat der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher, Herr Rohr, alle Anwesenden, sich für eine Schweigeminute für den am 25.05.2017 verstorbenen Josef Blumrich sowie den am 06.06.2017 verstorbenen Anton König von ihren Plätzen zu erheben. Josef Blumrich gehörte von 1976 bis 1997 der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus an. Anton König war von 1985 bis 1994 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus.

Die Tagesordnung der 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung umfasste neben der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung, Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen und Anfragen folgende Punkte:

Beschluss über eine vereinfachte Umlegung im Gebiet Borngasse 18, Gemarkung Mammolshain, Flur 5, Flurstücke 260/5 und 755 – zur Kenntnisnahme –

Die Stadtverordnetenversammlung nahm diese vereinfachte Umlegung zur Kenntnis.

Darlehensneuaufnahme für das Haushaltsjahr 2016

Es wurde die Neuaufnahme des Darlehens bei der WL Bank AG, Westfälische Landschaft Bodenkreditbank, 48151 Münster, zu folgenden Konditionen beschlossen:

Schuldsumme: 1.110.000,00 EUR, Zinssatz 1,88 % für Gesamtlaufzeit 30 Jahre Tilgung, 2,51 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen

Annuitätszahlung ½-jährlich nachträglich, erstmals 30.12.2017. Deutsche Zinsrechenmethode.

31 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes M 13 „Oberstraße/Vorderstraße“; hier: Beschluss über die Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre.

Der Entwurf einer Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes M 13 „Oberstraße/Vorderstraße“ wird als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst die folgenden Flurstücke: Gemarkung Mammolshain, Flur 2, Flurstücke: 12/1, 13/1, 14, 15, 16, 17, 18, 21, 93/10 tlw., 93/11 tlw., 94/3 tlw., 99, 101/5, 101/6, 105/2, 114/1, 115/1, 115/4, 115/5, 116, 117, 118, 194/115, 195/115,196/115 und 296.

Gemarkung Mammolshain, Flur 3, Flurstücke: 1, 2, 3/1, 5, 8/2, 8/3, 9/1, 9/4, 9/6, 9/7, 9/8, 12/3, 14/1, 15/2, 15/3, 17/4, 18, 29/2, 31/4, 31/7, 31/9, 31/10, 31/11, 35/4, 35/7, 35/8, 35/9, 37/1, 38/1, 38/4, 38/6, 38/7, 38/8, 39/3, 40/2, 41/2, 41/3, 44, 50/2, 50/3, 52, 54/2, 55/2, 55/3, 55/4, 55/5, 56/1, 56/3, 56/5, 56/6, 56/7, 56/8, 56/10 tlw., 58/1, 59/2, 59/3, 60/48, 61/48, 62/6, 63/51, 64/53, 66/27, 69/42, 70/43, 71/45, 76/28 und 86/46.

Gemarkung Mammolshain, Flur 4, Flurstücke: 1, 2, 3, 4, 8/1, 18/5, 18/6, 19/1, 20/1, 20/2, 22/1, 27/3, 27/7, 27/22, 27/23, 27/24, 27/25, 27/26, 27/27, 27/28, 27/29, 29/3, 29/6, 35/3, 35/4, 36/3, 36/4, 36/5, 37/4, 37/5, 37/7, 37/8, 37/9, 38/2, 38/3, 38/8, 38/9, 38/10, 38/11, 38/12, 42/10, 42/11, 45/1, 45/2, 51, 52, 53/1, 55/2, 55/4, 55/5, 57/6, 57/7, 57/13, 57/14, 58/1, 65/10, 80/19, 81/17, 82/46, 83/50, 90/31, 90/32, 90/33 tlw., 95/58 tlw., 97/19, 98/13, 99/57, 109/15, 110/12 und 113/47.

Gemarkung Mammolshain, Flur 5, Flurstücke: 36, 40/1, 41/1, 41/2 tlw., 41/3 tlw., 54/1 tlw., 57/3, 244/1, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255/1, 256/1, 257, 258, 260/2 und 260/4.

Bestandteil der Veränderungssperre ist die Flurkarte mit Eintragung der Plangebietsgrenzen.

29 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Haushaltsplan 2018;

Beratung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 2018 sowie Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018, Vorlage: 38/2017 einschließlich Veränderungsnachweis Nr. 1 zum Ergebnishaushalt und Veränderungsnachweis Nr. 1 zum Finanzhaushalt, Vorlage: 106/2017 einschließlich Veränderungsnachweis Nr. 2 zum Ergebnishaushalt und Veränderungsnachweis Nr. 2 zum Finanzhaushalt (angenommene Anträge der Fraktionen)

Beschlussfassung Haushaltssicherungskonzept

Beschlussfassung Stellenplan

Beschlussfassung Investitionsprogramm bis 2021

Beschlussfassung Finanzstatusbericht

Anträge der ALK-Fraktion:

A1

Produkt 0106 Informations- und Kommunikationstechnik, Seite 175, Kostenstelle 6890000,

Definierte Hotspots in der Innenstadt werden mit einem Sperrvermerk versehen, bis ein Konzept vorliegt.

13 Ja, 19 Nein, 0 Enthaltung(en)

A2

Produkt 0902 Kulturförderung, Seite 254, Kostenstelle 7128000, Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche. Der Ansatz wird um 6.000,00 EUR auf 84.500,00 EUR erhöht.

13 Ja, 19 Nein, 0 Enthaltung(en)

A3

Produkt 0902 Kulturförderung, Seite 254, Kostenstelle 7128000, Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche. Sonstige Vereinszuschüsse werden um 5.120,00 EUR verringert. Die Königsteiner Kulturgesellschaft erhält 5.120,00 EUR.

13 Ja, 18 Nein, 1 Enthaltung(en)

A4

Produkt 1501 Abfallwirtschaft, Seite 335. Der Ansatz wird um 10.000,00 EUR für die Reinigung der Biotonnen erhöht (finanziert aus den Gebührenrücklagen Müll).

13 Ja, 19 Nein, 0 Enthaltung(en)

A5

Produkt 2001 Betrieb der sonstigen öffentlichen Einrichtungen, Seite 402. Neuansatz in Höhe von 50.000,00 EUR für die Erhaltung von historischen Bauwerken (z. B. Maßnahmen für Burgwegmauer, Dettweiler Tempel etc.)

13 Ja, 19 Nein, 0 Enthaltung(en)

A6

Öffentliche Gebäude sind über den städtischen Haushalt und nicht über die GmbHs zu finanzieren.

13 Ja, 19 Nein, 0 Enthaltung(en)

A7

Der Ansatz „Zuschüsse an Vereine“ wird um 20.000,00 EUR für auferlegte Securitymaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen für alle nicht gesondert berücksichtigten Königsteiner Vereine erhöht.

13 Ja, 19 Nein, 0 Enthaltung(en)

A8

Produkt 1601 Planung, Bau, Instandhaltung von Straßen, Seite 346, I09073 Georg-Pingler-Straße/Innenstadt. Die Position wird mit einem Sperrvermerk versehen, bis genau feststeht, wie die Verkehrsführung verlaufen soll und welche Maßnahmen dazu erforderlich sind. Der Sperrvermerk wird im Stadtparlament aufgehoben.

13 Ja, 18 Nein, 1 Enthaltung(en)

A9

Produkt 1301 Organisation Bauleitplanung/Stadtentwicklung, Seite 319/425. Eine Stelle E 10 (erhöhter Aufwand für die Bearbeitung von Bebauungsplänen) nicht streichen.

13 Ja, 19 Nein, 0 Enthaltung(en)

A10

Streichung der neuen Stelle nach E 14 für die Leitung des städtischen Bauamtes und Stadtplanungsamtes.

13 Ja, 19 Nein, 0 Enthaltung(en)

A11

Hilfsantrag zu A10 bei Nichtannahme: Die Besetzung des Postens wird mit einem Sperrvermerk versehen.

13 Ja, 19 Nein, 0 Enthaltung(en)

Damit wurden alle Anträge der ALK-Fraktion abgelehnt.

Abstimmung über das Haushaltssicherungskonzept 2018:

19 Ja, 13 Nein, 0 Enthaltung(en)

Abstimmung über den Stellenplan 2018:

20 Ja, 11 Nein, 1 Enthaltung(en)

Abstimmung über das Investitionsprogramm bis 2021:

19 Ja, 13 Nein, 0 Enthaltung(en)

Abstimmung über den Finanzstatusbericht:

19 Ja, 8 Nein, 5 Enthaltung(en)

Beschluss

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. März 2015 (GVBl. I S.158, 188), beschließt die Stadtverordnetenversammlung folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf - 41.942.800,00 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 41.852.850,00 EUR

mit einem Saldo von -89.950,00 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,00 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 100,00 EUR mit einem Saldo von 100,00 EUR mit einem Überschuss von -89.850,00 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.186.330,00 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.205.010,00 EUR, Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -4.177.900,00 EUR mit einem Saldo von -2.972.890,00 EUR, Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.568.040,00 EUR, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - 1.568.040,00 EUR mit einem Saldo von 0,00 EUR mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von -1.786.560,00 EUR festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2018 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.568.040,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2018 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 10.000.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer B auf 540 v.H.; 2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.; 3. Zweitwohnsitzsteuer auf 10 v.H.

§ 6

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Stellenplan.

§ 7

Die im Haushaltsplan ausgewiesenen Teilergebnishaushalte und Teilfinanzhaushalte bilden entsprechend den Regelungen des § 4 GemHVO-Doppik Budgets.

Budgetzeitraum ist das jeweilige Haushaltsjahr (01.01. bis 31.12.)

20 Ja, 13 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K 58 „Am Kaltenborn III“ nördlich des Mammolshainer Weges, Gemarkung Königstein, Flur 7; hier: 1. Beschluss über die Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; 2. Erweiterung des Geltungsbereichs; 3. Erneuter Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes K 58 „Am Kaltenborn III“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4 a Abs. 3 BauGB

Anträge der ALK-Fraktion:

In den Textfestsetzungen zum Bebauungsplan ist die soziale Bindung des Gebäudes im Teilgebiet 3, Allgemeines Wohngebiet, aufzunehmen.

13 Ja, 19 Nein, 0 Enthaltung(en)

Die Bebauung im Geltungsbereich des K 58 „Am Kaltenborn III“ soll erst begonnen werden, wenn die Stadt Königstein im Taunus verbindlich beschlossen hat, das Mehrfamilienhaus selbst für soziale Zwecke unter Verwendung von öffentlichen Fördermitteln zu errichten, oder das Grundstück zum Zwecke der Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sozialer Zweckbindung an einen gemeinnützigen Bauträger veräußert.

13 Ja, 19 Nein, 0 Enthaltung(en)

In den Textfestsetzungen Kapitel 2.4 „Höhe baulicher Anlagen“ wird 2.4.1 „Gebäude ohne Staffelgeschoss“ (Seite 3) wie folgt ergänzt:

Die zulässige Traufhöhe für die allgemeinen Wohngebiete WA 1 und WA 2 beträgt 3,75 m.

Die zulässige Traufhöhe für die Mischgebiete MI 4 und MI 5 beträgt 3,00 m.

13 Ja, 19 Nein, 0 Enthaltung(en)

Damit wurden alle drei Anträge der ALK-Fraktion abgelehnt.

Beschluss

Über die vorgebrachten Planänderungswünsche aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Änderungswünsche aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß der Anlage A zu dieser Vorlage beschlossen.

Der Planentwurf wird durch einen dritten Teilbereich ergänzt, welcher durch die Flurstücke in der Gemarkung Mammolshain, Flur 10, Flurstücke 27 und 28/2 gebildet wird.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes K 58 „Am Kaltenborn III“ einschließlich der Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB als Entwurf des Bebauungsplanes erneut offengelegt.

19 Ja, 13 Nein, 0 Enthaltung(en)

Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, 14. September, um 19 Uhr in der Heinrich-Dorn-Halle in Schneidhain statt.
Robert Rohr, stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher



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