Die Stadtverordnetenversammlung informiert über ihre Sitzung vom 14. September 2017

Vor Eintritt in die Tagesordnung bat Stadtverordnetenvorsteher von Bethmann alle Anwesenden, sich für eine Schweigeminute für den am 23.07.2017 verstorbenen Herrn Dr. Christof Loch von ihren Plätzen zu erheben.

Herr Dr. Loch gehörte von 1981 bis 1997 der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus an.

Zu Beginn der Sitzung überreichte Frau Dr. Nicole Demme, Richterin am Amtsgericht Königstein, Herrn Karl-Erich Giese eine Urkunde anlässlich seines 40-jährigen Dienstjubiläums im Ortsgericht Königstein II (Falkenstein) und würdigte in einer kurzen Ansprache seine Verdienste, die er sich als Schöffe des Ortsgerichtes sowie über lange Jahre als Ortsgerichtsvorsteher erworben hat.

Bürgermeister Helm überreichte Herrn Giese eine weitere Urkunde für seine 40-jährige Tätigkeit als Mitglied des Ortsbeirates Falkenstein. In einer kurzen Ansprache hob er die Besonderheit dieser ununterbrochenen Mitgliedschaft in einem städtischen Gremium hervor.

Stadtverordnetenvorsteher von Bethmann sprach im Namen der Stadtverordnetenversammlung die herzlichsten Glückwünsche an Herrn Giese aus.

Die Tagesordnung der 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung umfasste neben der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung, Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen und Anfragen folgender Punkte:

Wahl einer stellvertretenden Schriftführerin für die Stadtverordnetenversammlung

Gemäß § 61 Abs. 2 S. 2 HGO in Verbindung mit § 5 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird Frau Sandra Kuhnert zu einer stellvertretenden Schriftführerin der Stadtverordnetenversammlung gewählt.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Kenntnisnahme von der Durchführung einer vereinfachten Umlegung im Gebiet

Am Neuenhainer Wald 2, Gemarkung Königstein, Flur 9, Flurstücke 76/6 und 157

Die Stadtverordnetenversammlung nahm diese vereinfachte Umlegung zur Kenntnis.

Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Nr. 6 BauGB zum Kaufvertrag UR.Nr. 218 / 2016C vom 01.11.2016 des Notars Svend Christensen, Frankfurt am Main; Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016

1) Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 zur Ausübung des Vorkaufsrechts betreffend die Liegenschaft Wiesbadener Straße 42 in Königstein im Taunus, Grundstücke: Grundbuch von Königstein, Flur 10, Flurstück 84/2, Gebäude und Freifläche, 294,0 m² groß und Flur 10, Flurstück 86/2, Landwirtschaftsfläche, 323,0 m² groß, zum Kaufpreis von 200.000,00 EUR zuzüglich ca. 20.000,00 EUR Kaufnebenkosten wird aufgehoben.

2) Der Magistrat der Stadt Königstein im Taunus wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Anhörungsausschusses bei dem Landrat des Hochtaunuskreises die entsprechenden rechtlichen Verfahrensschritte zur Rückabwicklung des o. g. Verfahrens einzuleiten und durchzuführen.

22 Ja, 0 Nein, 12 Enthaltung(en)

Klageverfahren gegen die Kappungsgrenze Einkommensteuer – Neufestsetzung für

die Jahre 2018 bis 2020

1) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, Klage gegen die Kappungsgrenze zu erheben.

2) Der Magistrat wird beauftragt, die entsprechenden rechtlichen Verfahrensschritte zur Klageerhebung einzuleiten und einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen der Stadt Königstein im Taunus zu beauftragen.

3) Vor endgültiger Klageerhebung soll von dem zu beauftragenden Rechtsanwalt eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt werden zu den erforderlichen Verfahrensschritten und den damit voraussichtlich verbundenen Kosten. Die Kosten dieser Vorprüfung sollen 10.000,00 EUR nicht übersteigen.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K 67.1 „Herrnwaldstraße/Fuchstanzstraße“ - 1. Änderung; hier: Planaufhebungsbeschluss des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes K 67.1 „Herrnwaldstraße/Fuchstanzstraße“ - 1. Änderung gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB Vorlage: 183/2017. Der am 12.11.2014 bekanntgemachte Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan K 67.1 für das Gebiet Herrnwaldstraße/Fuchstanzstraße - 1. Änderung - wird gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB aufgehoben. Das von der Aufhebung betroffene Plangebiet umfasst die Gemarkung Königstein, Flur 20, Flurstücke 79/81, 46/2 und 79/206 mit einer Gesamtfläche von 3.422,0 m². Bestandteil des Aufhebungsbeschlusses ist die Flurkarte mit Eintragung der Plangebietsgrenzen.

21 Ja, 1 Nein, 12 Enthaltung(en)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN - Nutzung des austretenden Grundwassers am Bangert für das Freibad -

Es ist zu prüfen, inwieweit das durch eine Bohrung angestochene Grundwasservorkommen am Bangert für die Wasserversorgung im Freibad genutzt werden kann. Die dafür erforderlichen hydrologischen, bakteriologischen und wasserrechtlichen Voraussetzungen, die Überprüfung der möglichen Verletzung der FFH-Richtlinien und die mit einer Nutzung verbundenen Investitionskosten sollen überprüft werden sowie auch das Einsparpotential des Wasserverbrauchs aus der städtischen Versorgung.

33 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung(en)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN - Untersuchung Königsteiner Bäche –

Die Ergebnisse und die angewandten Methoden der Sedimentuntersuchungen in den Taunusbächen auf Frankfurter Gebiet in Bezug auf die Vorkommen multiresistenter Keime durch die Stadt Frankfurt sollen eingeholt werden.

Zur Sicherheit der Bevölkerung ist zu prüfen, ob bei den gegebenen Verhältnissen das Risiko der Entwicklung multiresistenter Keime in den Königsteiner Bächen und Weihern besteht oder in der Vergangenheit bestanden hat, um gegebenenfalls amtlicherseits deren Vorkommen durch entsprechende Tests überprüfen zu lassen.

31 Ja, 1 Nein, 2 Enthaltung(en)

Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Königstein II (Falkenstein)

Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Andreas Noack zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Königstein II (Falkenstein).

29 Ja, 1 Nein, 4 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K 69 „Am Hardtberg“ östlich der B 8/Sodener Straße, Gemarkung Königstein, Flur 7 und 8; hier:

1. Beschluss über die Anregungen aus der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4 a Abs. 3 BauGB

2 . Erweiterung des Geltungsbereichs

3. Erneuter Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes K 69 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4 a Abs. 3 BauGB

1) Über die vorgebrachten Planänderungswünsche aus der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie über die Änderungswünsche aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a BauGB wird gemäß der Anlage A zu dieser Vorlage beschlossen.

2) Der Planentwurf wird um einen zweiten Geltungsbereich erweitert, welcher durch die Flurstücke Gemarkung Königstein, Flur 1, Flurstück 33/9 tlw. gebildet wird.

3) Der Planentwurf wird um einen dritten Geltungsbereich erweitert, welcher durch die Flurstücke Gemarkung Falkenstein, Flur 5, Flurstücke 5/6 tlw. und 6/9 tlw. gebildet wird.

4) Der Vorentwurf des Bebauungsplanes K 69 „Am Hardtberg“ einschließlich der Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB als Entwurf des Bebauungsplanes erneut offengelegt. Die erneute Offenlage kann verkürzt erfolgen.

19 Ja, 13 Nein, 0 Enthaltung(en)

Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, 9. November 2017 um 19 Uhr im Bürgerhaus des Stadtteiles Falkenstein statt.

Alexander Frhr. von Bethmann

Stadtverordnetenvorsteher



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