Die Stadtverordnetenversammlung informiert über die Sitzung vom 20. September

Zu Beginn der jüngsten Parlamentssitzung bat
Stadtverordnetenvorsteher von Bethmann alle Anwesenden, sich zu einer Schweigeminute für den am 26. August verstorbenen Wolfgang Ewald Mazurek sowie für den am 9. September verstorbenen Robert Rohr von ihren Plätzen zu erheben.

Ewald Mazurek gehörte von 1994 bis 1996 der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus an. Robert Rohr war von 1981 bis 2006 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung. Von 2006 bis 2011 gehörte er dem Magistrat der Stadt Königstein im Taunus als ehrenamtlicher Stadtrat an. Seit 2011 war er erneut Stadtverordneter, von 2011 bis 2016 hatte er das Amt des Stadtverordnetenvorstehers inne. Die Stadt Königstein im Taunus würdigte sein Engagement 2018 mit der Ernennung zum Stadtältesten. Stadtverordnetenvorsteher von Bethmann hob in einer Ansprache die besonderen Verdienste von Robert Rohr im kommunalpolitischen Bereich hervor.

Die Tagesordnung der 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung umfasste neben der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung, Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen und Anfragen folgende Punkte:

Beschluss über eine vereinfachte Umlegung im Gebiet Herrnwaldstraße 18 a, Gemarkung Königstein, Flur 20, Flurstücke 185/10 und 187/6, Vorlage: 172/2018 – zur Kenntnisnahme. Die Stadtverordnetenversammlung nahm diese vereinfachte Umlegung zur Kenntnis.

Bebauungsplan K 76 „Limburger Straße II“, Gemarkung Königstein; hier: Beschluss über eine Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 BauGB für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes K 76 „Limburger Straße II“, Gemarkung Königstein. Der Entwurf einer Satzung über eine Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 BauGB für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes K 76 „Limburger Straße II“, Gemarkung Königstein, wird als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst die folgenden Grundstücke: Gemarkung, Königstein, Flur 4, Flurstücke 146/13,146/38, Flur 5, Flurstücke 3/29, 3/30, 3/35, 3/38, 3/39, 3/40, 3/41, 3/42, 3/43, 3/44, 3/45, 13/26, 21/2, 21/3, 26/2, 26/4, 26/8, 26/12, 26/13, 26/14, 26/15, 26/16, 26/18, 26/19, 26/17, 26/20, 28/1, 47/44, 47/49, 56/7, 56/8, 58/1, 58/2, 58/3, 58/4, 58/5, 58/7, 59/1, 60/3, 60/4, 60/5, 60/7, 63/3, 64/2, 64/3, 67, 93/1, 98/3, 69/1, 74/4, 75/3, 76/3, 77/1, 78/1, 78/2, 79/1, 79/2, 80/2, 80/4, 81, 82, 85/4, 87/2, 88/1, 93/2, 98/1, 98/2, 99/4, 99/6, 99/12, 99/13, 99/15, 99/16, 99/17, 99/18, 99/19, 99/20, 100/1, 100/2, 100/3, 100/4, 100/5, 100/6, 100/7, 100/8, 101/1, 101/3, 101/4, 101/5, 101/6, 101/7, 101/8, 103/1, 103/3, 103/8, 103/9, 109/17; Flur 13, Flurstücke 1/1, 1/2, 2/1, 2/2, 2/3, 3/2, 3/4, 3/5, 3/7, 3/8, 3/9, 3/10, 3/11, 3/12, 3/13, 5/2, 5/3, 5/4, 7/1, 7/2, 8/1, 8/2, 8/3, 9/1, 9/5, 9/6, 9/7, 9/8, 12/1, 17/1, 19/1, 20, 21/1, 21/2, 21/3, 24/1, 24/2, 27/1, 27/2, 27/4, 28/3, 29/1, 29/2, 29/3, 35/5, 35/6, 35/7, 35/8, 36/2, 87, 89/3, 92/1, 92/3, 92/4, 92/6, 92/7, 92/9, 92/10, 92/11, 92/12, 92/13, 92/14, 92/15, 92/16, 218/7, 237/2.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von circa 75.500 Quadratmeter. Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses ist die Flurkarte mit Eintragung des Geltungsbereiches.

27 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Haushaltsplan 2019

1. Beratung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 2019 sowie Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2019 einschließlich Veränderungsnachweis Nr. 1 zum Ergebnishaushalt und Veränderungsnachweis Nr. 1 zum Finanzhaushalt einschließlich Veränderungsnachweis Nr. 2 zum Ergebnishaushalt und Veränderungsnachweis Nr. 2 zum Finanzhaushalt einschließlich Veränderungsnachweis Nr. 3 zum Ergebnishaushalt und Veränderungsnachweis Nr. 3 zum Finanzhaushalt (angenommene Anträge der Fraktionen)

2. Beschlussfassung Stellenplan

3. Beschlussfassung Investitionsprogramm bis 2022

Anträge der ALK-Fraktion: THH 0104 / Produkt 0411, Seite 191 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Mauersanierung unterhalb der Burg, Erhöhung des Ansatzes um 100.000 Euro.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 19 Nein, 0 Enthaltung(en)

THH 0208 / Produkt 0801, Seite 225, Aufgaben des Brandschutzes, Ansatzerhöhung durch Verabschiedung der neuen Feuerwehrgebührensatzung

Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 19 Nein, 0 Enthaltung(en)

THH 0409 / Produkt 0902, Seite 238, Kulturförderung, Erhöhung der Zuschüsse für Königsteiner Vereine bei Nutzung des Hauses der Begegnung um 10.000 Euro

Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 19 Nein, 0 Enthaltung(en)

THH 0611 / Produkt 1104, Seite 276, Kinderbetreuung in städtischen Einrichtungen, Bezuschussung der U3-Betreuung (500.000 Euro)

Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 19 Nein, 0 Enthaltung(en)

THH 1216 / Produkt 1601, Seite 327, Planung, Bau und Instandhaltung von Gemeindestraßen, Ansatzerhöhung für Planungskosten „Radwegekonzept Innenstadt“ (10.000 Euro)

Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 19 Nein, 0 Enthaltung(en)

THH 1521 / Produkt 2101, Seite 387, Kur- und Stadtinformation, Sperrvermerk Imagefilm, bis Stelle Stadtmarketing eingerichtet ist

Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 18 Nein, 1 Enthaltung(en)

THH 0409 / Produkt 0902, Seite 236/420, I19019 Bücherschrank im Stadtteil Falkenstein, Erhöhung des Betrages auf 7.800 Euro, damit alle Stadtteile gleich behandelt werden

Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 18 Nein, 1 Enthaltung(en)

Antrag der CDU-Fraktion: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Veränderungsnachweis Nr. 3 wie folgt zu ändern: Mehraufwand 5.120 Euro für Zuschüsse an Kulturgesellschaft, keine Verringerung der sonstigen Vereinszuschüsse.

Abstimmungsergebnis: 28 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Beschluss

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der hessischen Kommunen bei liquidätswirksamen Vorgängen und zur Förderung von Investitionen (HessenkasseG) vom 25. April 2018 (GVBl. I S. 59, 64) beschließt die Stadtverordnetenversammlung folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 46.567.110 Euro mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 46.527.410 Euro mit einem Saldo von 39.700 Euro

im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.838.500 Euro mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 581.040 Euro mit einem Saldo von 1.257.460 Euro mit einem Überschuss von 1.297.160 Euro

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.046.820 Euro und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.963.940 Euro

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.325.200 Euro mit einem Saldo von 3.361.260 Euro

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.361.260 Euro, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.645.130 Euro mit einem Saldo von 1.716.130 Euro mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 401.690 Euro festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.361.260 Euro festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquidätskredite, die im Haushaltsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer B auf 540 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.

3. Zweitwohnsitzsteuer auf 10 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

1. Die im Haushaltsplan ausgewiesenen Teilergebnishaushalte und Teilfinanzhaushalte bilden entsprechend den Regelungen des § 4 GemHVO Budgets.

2. Budgetzeitraum ist das jeweilige Haushaltsjahr (1. Januar bis 31. Dezember)

19 Ja, 9 Nein, 0 Enthaltung(en)

Abstimmung Stellenplan 2018:

28 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Abstimmung Investitionsprogramm bis 2022:

19 Ja, 9 Nein, 0 Enthaltung(en)

Grundsatzbeschluss über den Tausch von Waldflächen zwischen der Stadt Königstein im Taunus und Hessen Forst

Der Burghain Falkenstein wird in das Eigentum der Stadt Königstein im Taunus überführt. Die Stadt übereignet Hessen Forst städtische Waldflächen in der Gemarkung Falkenstein im Bereich Altkönig. Der Flächentausch soll gleichwertig erfolgen.

27 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K 71 „Kurbad Königstein“ östlich der B 8/Le-Cannet-Rocheville-Straße, Gemarkung Königstein, Flur 5; hier: 1. Grundkonzept für den Bebauungsplan K 71 „Kurbad Königstein“

2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

1) Der Grundkonzeption zum Bebauungsplan K 71 „Kurbad Königstein“ wird zugestimmt.

2) Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

18 Ja, 9 Nein, 0 Enthaltung(en)

Vorhaben- und Erschließungsplan westlich der Wiesbadener Straße; hier: Antrag

1) Dem als Antrag der Scholl Projektentwicklung GmbH und Partner vorliegenden Bebauungskonzept im Plangebiet des Vorhaben- und Erschließungsplanes westlich der Wiesbadener Straße wird im Grundsatz zugestimmt.

2) Das Planungsrecht für die Maßnahme ist über einen „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) gemäß § 12 BauGB zu schaffen.

19 Ja, 6 Nein, 3 Enthaltung(en)

Vorhaben- und Erschließungsplan westlich der Wiesbadener Straße; hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

1) Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines „Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Vorhaben- und Erschließungsplan westlich der Wiesbadener Straße“. Das Plangebiet beinhaltet folgende Grundstücke: Gemarkung Königstein, Flur 10, Flurstück 92/2. Das Plangebiet hat eine Größe von circa 4.144 Quadratmeter.

2) Im Mittelpunkt des Bebauungsplans „Vorhaben- und Erschließungsplan westlich der Wiesbadener Straße“ steht die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit integrierter Kindertagesstätte und einem Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss.

3) Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches.

4) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB werden durchgeführt.

5) Eine formale Umweltprüfung erfolgt nicht.

19 Ja, 6 Nein, 3 Enthaltung(en)

Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, 8. November 2018 um 19 Uhr im Bürgerhaus Falkenstein statt.

Alexander Frhr. von Bethmann

Stadtverordnetenvorsteher



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