Verkaufsoffener Sonntag am 24. 9.

Die Stadt Königstein im Taunus hat gemäß § 6 Absatz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S.606), abweichend von § 3 Absatz 2 Nummer 1 HLöG aus Anlass des 11. Königsteiner Oktoberfestes am Sonntag, den 24.09.2017, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Öffnung von Verkaufsstellen in Königstein im Taunus (Stadtmitte) freigegeben.

Gemäß § 6 Absatz 2 HLÖG wird die Freigabe auf den folgenden Bereich beschränkt: Frankfurter Straße 1, 4 und 5, Hauptstraße 1 bis 43

Wiesbadener Straße 2, Kirchstraße 1 bis 9, Herzog-Adolph-Straße 3, Georg-Pingler-Straße 1 – 13, Burgweg 12 , Limburger Straße 1 bis 4, Klosterstraße 4. Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag der Bekanntmachung in der Taunus Zeitung in Kraft.
Der Magistrat



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