Vorschlagsliste der Schöffen liegt zur Einsicht aus

Königstein (kw) – Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.05.2018 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 beschlossen.

Die Liste liegt in der Zeit vom 4.06.2018 bis 8.06.2018 im Rathaus der Stadt Königstein, Burgweg 5, Zimmer 6, montags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 17.45 Uhr, dienstags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 15.30 Uhr, freitags von 8.30 bis 12 Uhr zur Einsicht offen.

Gegen die Vorschlagsliste kann gem. § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll (Zimmer 6) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32-34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Königstein im Taunus, 28.05.2018

Der Magistrat

der Stadt Königstein im Taunus

Helm

Bürgermeister



X