Weihnachtsbeihilfe für hilfebedürftige Kinder

Hochtaunuskreis – Im Monat Dezember hat der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises allen Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 25 Euro zukommen lassen, die sich im laufenden Hilfebezug vom Kommunalen Jobcenter Hochtaunus (SGB II) befinden, Leistungen zur Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. „Die anstehende Vorweihnachtszeit ist eine aufregende Zeit voller Spannung und Vorfreude für Kinder. Ich freue mich, dass wir auch in diesem Jahr allen Kindern und Jugendlichen eine kleine Freude bereiten und eine Beihilfe für das diesjährige Weihnachtsfest gewähren“, sagt Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Katrin Hechler.

Der Kreistag stellt insgesamt einen Betrag in Höhe von rund 74.300 Euro zur Verfügung, der den Kindern einen kleinen Wunsch zum Fest erfüllen soll. Insgesamt erhalten in diesem Jahr rund 2972 Kinder und Jugendliche eine Weihnachtsbeihilfe. Als hilfebedürftige Familie mit geringem Einkommen gelten diejenigen, deren vorhandenes Einkommen nicht ausreicht, um den normalen Lebensunterhalt zu bestreiten und das Existenzminimum nicht überschritten wird.



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