Statuten der Föderation „Opus Spiritus Sancti“ genehmigt

Große Freude über die formale Bestätigung der Verbundenheit der Gemeinschaften im Opus Spiritus Sancti: Karin Wissmann (SIW), Prof. Dr. Peter Platen (Leiter der Abteilung Kirchliches Recht im Bischöflichen Ordinariat), Pater Manfred Badum (SIP), Pfarrer Wolfgang Rösch (Ständiger Vertreter des Apostolischen Administrators), Johanna Lehmann (SIW), Pater Gaspar Minja (ALCP), Sr. Hildegard Beck (ALCS), Inge Keller (CAC) und Sr. Mercy Cheruvilparampil (ALCS). Foto: Bistum Limburg

Limburg/Mammolshain – Die Kirche im Kleinen abzubilden ist eines der Ziele der Föderation der Gemeinschaften im „Opus Spiritus Sancti“ (OSS, „Werk des Heiligen Geistes“). Mit ihrer pfingstlich-österlich geprägten Spiritualität möchten die fünf im Bistum Limburg gegründeten Gemeinschaften zur Erneuerung der Kirche und der Welt beitragen. Die Statuten der Föderation der Gemeinschaften des Opus Spiritus Sancti, die die ordens- bzw. vereinigungsrechtlich eigenständigen Gemeinschaften zueinander binden, wurden nun durch die Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des Apostolischen Lebens dauerhaft genehmigt. Der Ständige Vertreter des Apostolischen Administrators im Bistum Limburg, Pfarrer Wolfgang Rösch, überreichte Mitgliedern der fünf Gemeinschaften das entsprechende vatikanische Dekret.

„Wenn sich eine Gemeinschaft neu gründet, tut sie das auf Basis eines Charismas, nicht aufgrund von Rechtsvorschriften“, beschrieb Sr. Hildegard Beck von den Heilig-Geist-Schwestern (ALCS) die Entwicklung von der Gründung der Heilig-Geist-Schwestern hin zur jetzt bestätigten Föderation der Gemeinschaften im Opus Spiritus Sancti. Man habe als geistliche Bewegung begonnen und ein gemeinsames Zukunftsbild entwickelt. Nach dem Tod des Gründers, des Priesters Bernhard Bendel, im Jahr 1980 traten Fragen der Struktur des Gesamtwerks in den Vordergrund. Seit etwa der Jahrtausendwende widmeten sich die fünf Gemeinschaften schließlich der Herausforderung, Charisma und Kirchenrecht in Einklang zu bringen. Kein leichtes Unterfangen für die zwar alle in Deutschland gegründeten, heute aber vor allem in Afrika und Asien wachsenden Gemeinschaften mit teils unterschiedlichem Status kirchlichen Rechts.

Die Überreichung des Dekrets bestätigt nicht nur das Meistern dieser Herausforderung. „Wir erleben überall in der Welt die Unterstützung der anderen Gemeinschaften des Opus“, erläuterte Johanna Lehmann, Internationale Leiterin der Heilig-Geist-Gemeinschaft (SIW) die Bedeutung des Dekrets für die Föderation. „Die erneute und dauerhafte formale Bestätigung dieser Verbundenheit ist für uns alle Anlass zu großer Freude und Dank.“

Der Ständige Vertreter dankte dem Opus für dessen Wirken in der Diözese. „Ihre Berufung mag Antwort auf eine Frage sein, die derzeit in anderen Teilen der Welt virulenter ist, als hier in Deutschland“, benannte Rösch die sich verändernde Struktur der Neuberufungen in der Föderation, „wir sind Ihnen aber auch hier dankbar dafür, wie Sie durch Ihre Art zu leben die Diözese mittragen und bereichern!“

Das Opus Spiritus Sancti wurde 1950 zunächst als eine Frauengemeinschaft in Königstein-Mammolshain gegründet. Diese Gemeinschaft besteht unter dem Namen „Apostolische Lebensgemeinschaft der Schwestern – Heilig-Geist-Schwestern (ALCS)“ mit heute etwa 500 Schwestern weltweit fort. Neben den Diakonieschwestern gründete sich 1951 das „Säkularinstitut der Frauen – Heilig-Geist-Gemeinschaft (SIW)“, dessen Anliegen die Arbeit und das Leben mitten in der Welt war. Dem SIW gehören etwa 100 Frauen an.

Seit 1954 besteht das „Säkularinstitut der Priester (SIP)“, als Vereinigung von Diözesanpriestern.

Das SIP ist mit etwa 170 Mitgliedern in Deutschland, den USA, Tansania, Malawi, Uganda, Südafrika, Indien und auf den Philippinen präsent. Als vierte ordensrechtliche Gemeinschaft im Opus Spiritus Sancti hat sich 1974 die „Apostolische Lebensgemeinschaft der Priester (ALCP)“ gegründet, der heute mehr als 160 Priester angehören. Mit der „Gemeinschaft Apostolischer Christen (CAC)“ ergänzt seit 1953 eine Laiengemeinschaft das Opus. Die CAC ist eine anerkannte kirchliche Vereinigung mit etwa 600 Mitgliedern weltweit. Unter Wahrung des eigenen Status als Laiengemeinschaft ist die CAC dauerhaft assoziiertes Mitglied der Föderation mit den vier ordensrechtlichen Gemeinschaften.

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