ALK: Weitsicht bei der neuen Königsteiner Stellplatzsatzung fehlt

Königstein (kw) – Bei der jüngsten Stadtverordnetenversammlung wurde die neue Stellplatzsatzung der Stadt Königstein im Taunus ohne die Stimmen der Aktionsgemeinschaft Lebenswertes Königstein (ALK) beschlossen (die KöWo berichtete). Ein Grund: Für die Schaffung von Sozialwohnungen müssen die Bauherren weniger Stellplätze zu Verfügung stellen.

Der ALK sei es wichtig, günstigen Wohnraum zu schaffen. Sie sehe diese Aufgabe vor allem bei der Stadt. Natürlich freue sich die unabhängige Wählergemeinschaft, wenn gemeinnützige oder privatwirtschaftliche Unternehmen bzw. Gesellschaften in Königstein günstigen Wohnraum schaffen wollen, so ALK-Fraktionsvorsitzende Nadja Majchrzak, man müsse hier allerdings differenzieren. Die Sozialbindung geförderter Wohnungen ende in der Regel nach 25 Jahren. Oft werden diese Wohnungen danach teuer verkauft oder vermietet. Die Parkmöglichkeiten fehlten dann. Privatwirtschaftliche Gesellschaften planen lange im Voraus und investieren in die Zukunft. Dagegen sei nichts einzuwenden, doch es sei nicht die Aufgabe der Stadt, diese Interessen zu fördern.

Dass die Stadt neuen günstigen Wohnraum benötige, liege vor allem daran, dass seit 1996 von den ehemals 203 sozial geförderten Wohnungen nur noch ca. ein Viertel übrig geblieben sei. Nun stehe man vor dem Problem, dass es an solchen Wohnungen fehle.

Solange der lukrative Verkauf oder höhere Mieten nach Ablauf der Sozialbindung nicht zu verhindern seien, so sollte mit Blick auf die Zukunft zumindest die Stellplatzsatzung zwischen städtisch/gemeinnützig und privatwirtschaftlich geschaffenem Sozialwohnraum unterscheiden.

Dass dieser Blick auch den Königsteiner Sozialdemokraten fehle, sei, so Majchrzak, dann doch überraschend.



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