Anatolischer Hirtenhund braucht jetzt Erlaubnis

Königstein (kw) – Der „Anatolische Hirtenhund“ fällt nach einer Änderung des FCI (Fédération Cynologique Internationale) nun unter den Rassestandard „Kangal-Hirtenhund“. Damit ist diese Hunderasse nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) ein gefährlicher Hund und fällt unter die Erlaubnispflicht.

Alle „Anatolischen Hirtenhunde“, die vor dem 31.12.2019 gehalten wurden, sind davon befreit. Dazu muss bis zum 30.06.2020 die Haltung des Hundes angezeigt werden. Diese – bitte schriftlich vorgelegte – Anzeige wird der Halterin bzw. dem Halter schriftlich bestätigt. Dieses Dokument muss beim Führen des Hundes mitgeführt werden.



X