Aufstellungsbeschluss des B-Plans K 72.1 „KTC“

Planskizze: Stadt Königstein im Taunus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat in ihrer Sitzung am 11. November 2021 beschlossen, gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, den Bebauungsplan K 72.1 „KTC“, 1. Änderung aufzustellen.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt das nachstehend aufgeführte Grundstück: Gemarkung Königstein, Flur 24, Flurstücke 3/1, 24/4, 24/5, 24/6, 24/8, 24/9, 24/10, 24/11, 24/12, 25/1, 30 teilweise. Der Geltungsbereich ist in einem Plan des Fachdienstes Planen dargestellt. Dieser Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch in der derzeit gültigen Fassung bekanntgemacht.

Im Mittelpunkt der Änderung des Bebauungsplans steht die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Poolanlage zur Sicherung des Hotelstandorts.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.

Königstein im Taunus, den 12.11.2022

Der Magistrat

Leonhard Helm

Bürgermeister



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