Befristete Umsatzsteuersenkung gilt auch bei der Lieferung von Wasser

Für diejenigen Leistungen der Stadt Königstein im Taunus, für die ein Entgelt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist, ändern sich für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 die Entgelte.

Für die Wasserversorgungen ergibt sich danach durch die Senkung von 7 auf 5 Prozent anstatt einem Entgelt/einer Wassergebühr von 2,50 Euro je Kubikmeter ein Entgelt/eine Wassergebühr von 2,45 Euro je Kubikmeter.

Voraussetzung ist hierfür aber auch eine formale Satzungsänderung, die derzeit vorbereitet wird. Die bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen werden zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend geändert. Bei Hausanschlusskosten und Wasserbeiträgen werden die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen auch entsprechend berücksichtigt.

Die Umsatzsteuersenkung wird dann automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass sie etwas unternehmen müssen.

Königstein im Taunus, den 01.07.2020

Leonhard Helm

Bürgermeister



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