Bekanntmachung der Gebührenordnung

über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Königstein im Taunus

Auf Grundlage von § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (neugefasst durch Bekanntmachung v. 11.9.2012, BGBl. I 2022, zuletzt geändert durch Gesetz 9.10.2020 I 2075), § 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs vom 18.12.2006, GVBl. I S. 698, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.6.2020, (GVBl. S. 436), § 1 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.3.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.5.2018, (GVBl. S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein in ihrer Sitzung vom 16.09.2021 die nachfolgende Änderung der Gebührenordnung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Königstein im Taunus beschlossen:

Die Gebührenordnung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Königstein im Taunus in der Fassung vom 1.4.2020 wird wie folgt geändert:

Artikel 1
§ 6 Abs. 3 dieser Satzung erhält folgende Ergänzung: § 6 Gebührenabwicklung

(3c) Im Übrigen kann der Magistrat in besonderen Fällen, wie etwa höherer Gewalt, Pandemien oder anderen nicht im Einflussbereich der Stadt liegenden Ereignisse oder Situationen, aus Billigkeit auf die Erhebung von Benutzungsgebühren verzichten, sofern die Inanspruchnahme der Betreuung unterblieben ist.

Artikel 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend zum 1.4.2021 in Kraft.

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Leonhard Helm

Bürgermeister



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