Bekanntmachung über den Tag und den Gegenstand des Bürgerentscheides

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus hat in ihrer Sitzung am 7.11.2019 entschieden, dass der Bürgerentscheid, der von den Vertrauenspersonen im Bürgerbegehren „Philosphenweg für alle!“ benannt wurde, unter der Bezeichnung des Gegenstandes „Philosophenweg/Vertrag Opel-Zoo“ am Sonntag, 26. April 2020 stattfindet.

Die im Bürgerentscheid zu entscheidende Frage lautet (§ 55 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz):

„Sind Sie dafür, dass der Beschluss der Königsteiner Stadtverordnetenversammlung vom 29.05.2019 über die städtebaulichen Verträge zwischen den Städten Königstein im Taunus und Kronberg im Taunus sowie zwischen den beiden Städten und der von Opel Hessischen Zoostiftung aufgehoben wird?“

Zur Begründung tragen die Antragsteller folgendes vor:

Philosophenweg für alle!

Der Philosophenweg soll als öffentlicher Verbindungsweg zwischen Königstein und Kronberg erhalten bleiben.

Der Weg soll für alle frei zugänglich bleiben, unabhängig von den Zoo-Öffnungszeiten.

Es entstehen keine Kosten, da das Vorhaben nicht durchgeführt werden soll.

Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus vertreten zum Bürgerbegehren dagegen folgende Auffassung:

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt den Beschluss vom 29.05.2019 über den Abschluss der städtebaulichen Verträge zwischen den Städten Kronberg im Taunus und Königstein im Taunus sowie zwischen den beiden Städten und der von Opel Hessischen Zoostiftung. Diese Vereinbarungen werden jedoch nur unter der Bedingung geschlossen, dass am westlichen Ende des Opel-Zoos am Kamelgehege eine Lösung für den kostenlosen Durchgang der Königsteiner und Kronberger Bürger sowie ein Ein- und Ausgang für alle Berechtigten geschaffen wird. Außerdem wird ein Kassenautomat errichtet.

Die Städte Kronberg im Taunus und Königstein im Taunus möchten mit den seit 2013 laufenden Bebauungsplanverfahren zur 1. Änderung der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 123 und M 9 „Opel-Zoo“ einen baurechtlichen Rahmen schaffen, der den Fortbestand und die Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Opel-Zoos unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bürger beider Städte, insbesondere die Nutzung des Philosophenweges, nachhaltig sichert. Unter Berücksichtigung der langjährigen und langwierigen Verhandlungen mit der Stadt Kronberg und der Zoostiftung wird nunmehr in den vorliegenden städtebaulichen Verträgen eine zeitlich begrenzte Durchgangslösung und die Vergünstigung eines 50-prozentigen Rabattes auf die Jahreskarten des Opel-Zoos für die Bewohner beider Städte geregelt und eine endgültige Schließung bzw. Einziehung des Philosophenweges langfristig verhindert. Aufgrund der eingeschränkten rechtlichen Verhandlungsposition – der Philosophenweg liegt zum größten Teil auf Kronberger Gemarkung – konnte ein Ergebnis, das die Belange der Stadt Königstein im Taunus in noch höherem Maße berücksichtigt, nicht erzielt werden. Der Abschluss der streitigen städtebaulichen Verträge ist daher mit der o. g. Bedingung sinnvoll.

Königstein im Taunus, den 16.12.2019

Der Magistrat der Stadt Königstein im Taunus

Leonhard Helm, Bürgermeister



X