Bündnis-Mehrheit für Vertrag „Am Hardtberg“

Königstein (pu) – Nach nochmalig langatmiger Debatte, in deren Verlauf jedoch – wenig überraschend – keine neuen Argumente für die jeweiligen Positionen und einige „Freundlichkeiten“ nochmals in aller Deutlichkeit ausgetauscht wurden, stimmten 21 Abgeordnete des Viererbündnisses aus CDU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen bei zwölf vehementen Gegenstimmen dem abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag „Am Hardtberg“ zwischen der Stadt Königstein im Taunus und mehreren Eigentümern, der unter Gremienvorbehalt abgeschlossen wurde, zu.

Wie mehrfach berichtet verfügt eine Gruppe von Eigentümern über umfangreiche Flächen im Bereich „Am Hardtberg“, die in Teilen einer baulichen Nutzung zugeführt werden sollen.

Die Stadt Königstein im Taunus betreibt zu diesem Zweck derzeit die Aufstellung eines Bebauungsplanes (K 69 „Am Hardtberg“). Ziel ist die Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen sowie einer Gemeinbedarfsfläche für den Neubau eines städtischen Kindergartens. Des Weiteren ist die Festsetzung einer Erweiterungsfläche für die dort bestehende KVB-Klinik vorgesehen. Ein finalverhandelter Entwurf des städtebaulichen Vertrages wurde bereits vor einem Jahr durch die Gremien beschlossen. Im Nachgang zu dieser Beschlussfassung ergab sich eine neue Eigentümerkonstellation. Nun sind es zwei Eigentümergruppen, die den Vertrag mit der Stadt Königstein im Taunus schließen. Nach längeren Verhandlungen mit beiden Eigentümergruppen in den letzten Monaten und Anpassungen im gesamten Entwurf des städtebaulichen Vertrages wurde die Zustimmung zu dem von allen Beteiligten unterschriebenen Vertrag erforderlich. Die einzelnen Aufgaben und Kostenpositionen, welche aus der Entwicklung des Bereichs resultieren, sind laut Magistratsvorlage zwischen der Stadt und den beiden Eigentümergemeinschaften einvernehmlich aufgeteilt worden. Die Verhandlungsergebnisse wurden zu diesem Zweck in einem städtebaulichen Vertragstext fixiert, der unter Beteiligung von Juristen beider Seiten erstellt wurde. Themen sind die neuen Nutzungen, Bauleitplanung, die verhandelte Umlegung, die Erstellung der Erschließungs-und Grünanlagen, der Eigentumsübergang der Kindergartenfläche an die Stadt, der Umgang mit erneuerbaren Energien im Plangebiet sowie die Projektsteuerung und die finanziellen Verfahrensweisen.

Wirtschaftliche Auswirkungen

Wirtschaftliche Auswirkungen für die Stadt Königstein im Taunus: Die Übertragung eines Grundstückes in einer Größe von circa 4.678 Quadratmetern zur Errichtung einer Kindertagesstätte sowie eine einmalige Zahlung eines Festbetrages von 1.991.646 Euro. Darüber hinaus werden die Erschließungskosten von 3.486.700 Euro (inklusive Verlegung Gasdruckregelstation) erstattet. Last not least ist der Erwerb von Eigentum im Bereich des Waldes an der Sodener Straße/B 8 im Vertragswerk verankert.



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