Fahrer von Autos mit Faltdächern aufgepasst

Dr. Dieter Unterharnscheidt aus der Herrnwaldstraße hatte eine informative Begegnung mit dem Ordnungsamt:

Es ist schon erstaunlich, was der Gesetzgeber sich so alles einfallen lässt. Ich parkte vergangene Woche mein Smart Cabrio ordnungsgemäß in Königstein auf dem Parkplatz, ließ aber, weil es so warm war, das Faltdach offen. Als ich zurückkam fand ich einen netten blauen Zettel des Königsteiner Ordnungsamts vor, darauf ein Bußgeldbescheid über 15 Euro, weil das Auto nicht ordnungsgemäß verschlossen abgestellt sei. Ich hielt dies zunächst für einen verspäteten Aprilscherz.

Auf Nachfrage bei unserer OPB (Ortspolizeibehörde), warum dies strafbar sei und Cabrios nicht offen geparkt werden dürfen wurde ich belehrt, dass Cabrios sehr wohl offen abgestellt werden dürfen, Autos mit Faltdach aber nicht (§14 Abs. 2, §49 StVO, §24 StVG). Ich wies dann den Polizisten sehr freundlich darauf hin, dass der Smart als Cabrio eingetragen sei, woraufhin er den Bußgeldbescheid vernichtete.

Nur gut, dass ich ein Cabrio mit Faltdach habe, aber warum ein Cabriofahrer sein Auto offenstehen lassen darf und ein Faltdachfahrer nicht, das wissen wahrscheinlich nur die Gesetzgeber am grünen Tisch in Berlin. Mit dem Menschenverstand des normalen Bürgers ist diese Regelung nicht nachvollziehbar.



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