FDP befürwortet Übergangsregelung bei Straßenbeiträgen

Königstein (kw) – Straßenbeiträge, die bislang bei der „grundhaften“ Erneuerung einer Straße von den Anliegern erhoben wurden, werden jetzt über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschafft. Im Zuge der Verabschiedung des Königsteiner Haushaltsplans für 2021 beschloss dies jetzt das Stadtparlament.

Die Erhebung solcher Beiträge ist seit Jahren im ganzen Land strittig, insbesondere seit die Landesregierung vor ein paar Jahren alle Kommunen dazu verpflichtete, um sie zum Ausgleich ihrer Haushalte zu zwingen.

„Es war ein FDP-Gesetzentwurf in Wiesbaden, der die Voraussetzung für die jetzt getroffene Entscheidung geschaffen hat. Der Erhebungszwang von Straßenbeiträgen wurde vom Landtag abgeschafft und damit die kommunale Selbstverwaltung gestärkt. Basis war also ein urliberaler Vorstoß“, sagt Ascan Iredi, Vorsitzender der Königsteiner FDP und Fraktionschef.

Die betroffenen Anlieger fanden die Beiträge immer ungerecht, sollten doch nur sie diese entrichten, während Tausende andere Bürger der Stadt nichts beitragen mussten. Die Anlieger wurden auch nicht durch die Regelung besänftigt, dass in reinen Anliegerstraßen zwar 75% der Kosten beitragspflichtig waren, während bei „Erschließungsstraßen“ nur 50% und bei Durchgangstraßen 25% fällig wurden. Zudem wurde eine Stundung angeboten, wenn wirklich jemand finanzielle Probleme hatte.

Eine Abschaffung der Straßenbeiträge lässt jedoch nicht die Notwendigkeit von Kanal- und Straßenerneuerung und die Kosten dafür verschwinden. In Königstein bedeutet dies pro Jahr einen siebenstelligen Eurobetrag. Die Lücke muss durch andere Einnahmen geschlossen werden. Benachbarte Kommunen haben dies durch Anhebung der Grundsteuer getan. Auch Königstein wird wohl diesen Weg gehen müssen, wodurch gleichzeitig die Frage der Gerechtigkeit gestellt werden muss. „Warum sollen wir alle zur Kasse gebeten werden, wenn davon nur ein paar Anlieger an einer Wohnstraße profitieren, die neue Abwasserrohre und einen glatten Straßenbelag, eventuell sogar ein schönes Pflaster bekommen?“, könnte die Bürgerfrage heißen.

In den letzten Jahren ist die Einsicht gewachsen, dass Abwasserkanäle, Wasserrohre und Straßen eine Gemeinschaftsaufgabe darstellen.

Viele Städte in Hessen lassen wirklich alle Bürgerinnen und Bürger dafür aufkommen, Hauseigentümer, aber auch Mieter, denn die Grundsteuer ist im Gegensatz zu den Straßenbeiträgen auch auf Letztere umlagefähig. “In der FDP-Fraktion Königsteins wurde darüber heftig diskutiert, aber schließlich erschien die Abkehr von den Straßenbeiträgen doch der bessere Weg“, kommentiert ihr Vorsitzender Ascan Iredi.

Mit einer Umstellung auf einen Schlag würde jedoch eine weitere Ungerechtigkeit geschaffen: Hauseigentümer, die gerade erst Straßenbeiträge für die Sanierung vor ihrer Haustür gezahlt haben, würden zweimal zur Kasse gebeten: zunächst für die eigene Straße durch den Straßenbeitrag und dann nochmals durch die höhere Grundsteuer. Eine Lösung musste gefunden werden.

Deshalb hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Umstellung über zehn Jahre zu strecken. Jedes Jahr sind 10% weniger gegenüber der heutigen Beitragspflicht an Straßenbeitrag zu entrichten. Im Gegenzug müssen stufenweise andere Finanzierungen, zum Beispiel eine Grundsteuererhöhung, gesucht werden.

Damit soll auch der Gefahr begegnet werden, dass die Sanierung von Straßen bis zur Abschaffung der Straßenbeiträge im Einzelfall blockiert wird. Ein Hinausschieben um ein Jahr reduziert den Beitrag nur um 10%. Abzuwarten bleibt allerdings, ob die Anlieger den Wunsch nach Sanierung ihrer Straße intensiver vortragen, sobald die Straßenbeiträge nachhaltig gesunken sind. Iredi: „Die Königsteiner Stadtverordneten haben damit mit Augenmaß die beste Lösung für ein Problem gefunden, bei dem es, wie so häufig, keine vollständige Gerechtigkeit geben kann“.



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