Gewerbegebiet am Kreisel: Verbleibt die Senger-Gruppe am Standort?

Seit Jahren gewohntes Bild am Königsteiner Kreisel Foto: Puck

Königstein (pu) – Anknüpfend an den mehrheitlichen Stadtverordnetenbeschluss vom 6. Februar, einen neuen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Verkehrskreisel, B 455 und der Straße „Am Kaltenborn“, aufzustellen, hat der Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig für die Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplanes K 78 „Gewerbegebiet am Kreisel“ votiert. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die Stadtverordnetenversammlung am heutigen Abend dieser Empfehlung einen Beschluss folgen lassen.

Wie bereits Anfang des Jahres berichtet, ist es ein offenes Geheimnis, dass Gewerbeflächen in der Burgenstadt mittlerweile zum knappen Gut zählen. Dies vor Augen, versuchen Magistrat und Stadtverwaltung laut Bürgermeister Leonhard Helm (CDU) präventiv zu agieren, damit weder aktuelle Gewerbeflächen verloren gehen, noch sich durch etwaige Abwanderung von Unternehmen für Interessierte Chancen eröffnen könnten, nach Paragraf 34 Baugesetzbuch (BauGB) Nägel mit Köpfen zu machen, die nicht im Sinne der Stadt wären. Theoretisch denkbar wäre ein solcher Fall Helm zufolge relativ zeitnah im „Gewerbegebiet am Kreisel“.

Explizit spielte der Rathauschef auf die seit Jahren dort ansässige Senger-Gruppe an, die bekanntlich zum einen in der Nähe außerdem in Bad Homburg vertreten ist, zum anderen aktuell im Oberurseler Gewerbegebiet „An den drei Hasen“ das nach eigener Aussage „modernste Mercedes-Autohaus in Deutschland“ bauen lässt. Vor diesem Hintergrund ist nach Aussage Helms „mit Heranrücken der Fertigstellung des Neubaus in Oberursel das infrage stehen des Standorts Königstein naheliegend.“ Die Redaktion der Königsteiner Woche hat sowohl schriftlich als auch tagelang telefonisch versucht, eine Stellungnahme des Unternehmens zum Sachverhalt einzuholen. Bis zum Abgabetermin für die Produktion lag diese jedoch bedauerlicherweise nicht vor. In der Tagespresse stand zu lesen, es gebe aktuell keine Planungen zum Verkauf des Betriebs.

Unabhängig von einer finalen Entscheidung der Senger-Gruppe zielt der Bebauungsplan auf die Stärkung des Gewerbegebietes und des zentrenrelevanten (Innenstadt) Einzelhandels. Dem Rechnung tragend ist die Ansiedlung von Einzelhandel an dieser Stelle unerwünscht. Ein Teil des Quartiers wird derzeit als Mischgebiet genutzt. So stehen im Westen des Plangebietes ein Wohnhaus und eine Tankstelle, daran anschließend als Teil des Gewerbegebiets der Autohandel und ein Ärztehaus. Im als Sondergebiet ausgewiesenen Teilgebiet befindet sich das Hilfeleistungszentrum Königstein unter anderem mit der Polizei, der freiwilligen Feuerwehr und dem Deutschen Roten Kreuz. Im östlichen Planungsgebiet ist die Sammelunterkunft für Asylbegehrende der Stadt Königstein untergebracht. Hier soll zukünftig der Betriebshof der Stadt Königstein mit dem Wertstoffhof entstehen.

Nach dem vorliegenden Entwurf wird künftig auf Einzug von mehr Durchgrünung Wert gelegt und dies auch festgesetzt, unter anderem durch Begrünung von Flachdächern oder Anpflanzung von Hecken. Einige erhaltenswerte Bäume sind entsprechend vermerkt. Eigentümer von Gebäuden, die neu errichtet werden, sollen den Wärmeenergiebedarf durch die anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien decken. Damit durch die Planung keine unbeplanten kleineren Bereiche zwischen zwei Bebauungsplänen entstehen, wird das Plangebiet an die vorhandenen Plangebiete der rechtskräftigen Bebauungspläne K 27 „Am Kaltenborn II“ und K 70 „Verkehrskreisel Königstein“ angepasst.

Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 a Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Im circa 23.000 Quadratmeter umfassenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen die nachstehend aufgeführten Grundstücke: Gemarkung, Königstein, Flur 7, Flurstücke 25/2, 26/3, 39/22, 39/23, 39/24, 39/41, 39/48, 39/49, 39/55, 39/57, 39/62 tlw., 39/63, 62/3, 62/4, 62/12, 64/3, 120/2, 120/4, 121/2, 121/3, 121/4. Zur Sicherung der Planung und damit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in Königstein während der Neuaufstellung des Bebauungsplanes K 78 „Gewerbegebiet am Kreisel“, Königstein, wurde außerdem die Veränderungssperre erlassen.



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