Helm zu Kita-Gebühren: Zahlungen des Landes an Eltern weiterleiten

Seit Beginn der Covid-19-Pandemie stellen die Kindergärten und die Betreuung der Kleinen eine besondere Herausforderung dar. Zum einen werden diese Einrichtungen benötigt, um die Arbeitsfähigkeit der Eltern zu erhalten und diese nicht mit der Doppelbelastung der Kinderbetreuung und der beruflichen Tätigkeit alleinzulassen.  Zum anderen stellen die Einrichtungen auch ein erhebliches Risiko bei der Verbreitung der Pandemie dar, insbesondere, da Kleinkindern ein pandemiegerechtes Verhalten – zum Beispiel Masken tragen, Abstand halten etc. – nicht nahezubringen ist.

Daher wurden diese Einrichtungen bereits im Frühjahr vergangenen Jahres komplett gesperrt und ein Betretungsverbot ausgesprochen beziehungsweise nur noch die Kinder zugelassen, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig waren und die Betreuung ihrer Kinder benötigten. Im aktuellen zweiten Lockdown hat sich die Landesregierung für eine andere Lösung entschieden: Die Einrichtungen bleiben geöffnet, allerdings wird den Eltern empfohlen, die Kinder nicht in die Einrichtung zu schicken.

Für die betroffenen Kommunen als Kostenträger ist das jedoch eine schwierige Lösung. Alle Einrichtungen müssen ohne Einschränkungen weiter betrieben werden, alle Kosten fallen im fast vollen Umfang an. Gleichzeitig besteht für Kinder und Mitarbeiter eine erhebliche Ansteckungsgefahr, sodass auch die Kommunen sich ein Fernbleiben möglichst vieler Kinder wünschen, um so die Pandemie besser einzudämmen. Die städtischen Satzungen enthalten meist keine Regelung, die eine Gebührenerstattung beim freiwilligen Fernbleiben aus der Einrichtung beinhalten.

Hier begrüßt die Stadt Königstein ausdrücklich, dass das Land nunmehr eine Übernahme der Gebühren derjenigen Eltern angekündigt hat, die  auf die Nutzung der Einrichtungen verzichten.

Bürgermeister Leonhard Helm: „Dies hilft den Eltern, die in dieser Zeit die Verantwortung für ihre Kinder selber übernehmen, wenigstens ein wenig in finanzieller Hinsicht.“ Die Stadt Königstein im Taunus wird die entsprechenden Zahlungen des Landes gerne an die betroffenen Eltern weiterleiten. Helm: „Die Details der Regelung sind noch nicht bekannt. Wir hoffen auf eine schnelle und unbürokratische Regel, die dazu beitragen kann, den Eltern schnell die bezahlten Monatsbeiträge zurückzuerstatten.“



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