Impfkarten können vielerorts den Einlass erleichtern

Königstein
(gs) – Seit vergangener Woche gilt in allen Geschäften, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, beim Betreten der Geschäftsräume die 2G-Regel. Dies bedeutet, dass nur noch geimpfte und genesene Personen, die über ein entsprechendes Zertifikat verfügen, Zutritt erhalten. Zudem muss ein Personalausweis zur Überprüfung der Person vorgelegt werden.

Zeitraubende Kontrollen

Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, dass jede Geschäftsinhaberin und jeder Geschäftsinhaber die Einhaltung dieser Regelung kontrollieren muss. Dazu gehört, dass sowohl das Zertifikat, als auch ein gültiges Ausweisdokument geprüft werden müssen – ein Prozedere, das nicht unerheblich viel Zeit in Anspruch nimmt. Nicht jedem Geschäftsinhaber ist es möglich, eine Person zu Kontrollzwecken „abzustellen“.

Nimmt das Herausholen des Mobiltelefons nebst öffnen der App oder die Vorlage des (ausgedruckten) Impfzertifikates bereits Zeit in Anspruch, muss im Anschluss auch noch der Ausweis herausgeholt und vorgelegt werden.

Bei kleinen Besorgungen oder Abholungen kann die Kontrolle mit Wartezeiten in diesem Fall manchmal länger dauern, als der Einkauf selbst.

Apotheken beantragen

Eine Vereinfachung kann in diesem Fall eine „Impfkarte“ sein, die neuerdings über die Apotheken bezogen werden kann. Darunter versteht man eine Karte „Scheckkartenformat“, auf deren Rückseite der Name und der QR-Code der jeweiligen Person aufgedruckt sind. Zusammen mit dem Ausweisdokument vorgelegt, kann der QR-Code beim Einlass gescannt und auf seine Gültigkeit geprüft werden – genau wie die Daten in einer der entsprechenden Apps. Gemeinsam aufbewahrt, erleichtern sie den Geschäftsinhabern (oder Einlasskontrollen bei Veranstaltungen) das Prozedere und stellen eine wirkliche Alternative für diejenigen Personen dar, die nicht immer mit einem Mobiltelefon unterwegs sind.

Kostenpflichtig

Die Beantragung einer „Impfkarte“ erfolgt über die Apotheken. Hier muss der original QR-Code vorgelegt und eingescannt werden. Mit dem Namen des Antragstellers versehen wird er von der Apotheke an den jeweiligen Anbieter geschickt. Die Zustellung der Karte erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche per Post direkt an den Auftraggeber. Allerdings ist die Karte nicht kostenlos – zwischen 9 und 10 Euro werden für die Erstellung einer Karte fällig.

138.1351 mm



X