Jahresabschluss 2015 liegt zur Einsichtnahme öffentlich aus

Öffentliche Bekanntmachung

1. Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015; Entlastung des Magistrats

Gemäß § 114 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I. S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. I. S. 218), wird öffentlich bekanntgemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 12. Dezember 2018 folgenden Beschluss gefasst hat: Unter Hinweis auf den Beschluss des Magistrats zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 vom 9. Oktober 2017 wird der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, den nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Hochtaunuskreises angepassten Jahresabschluss mit Stand vom 13. September 2018 wie folgt zu beschließen:

1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes HTK für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wird zur Kenntnis genommen.

2. Aufgrund des § 114 HGO wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 beschlossen.

3. Gemäß dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes HTK über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 wird dem Magistrat nach § 114 HGO Entlastung erteilt.

4. Der ordentliche Überschuss in Höhe von 845.716,07 Euro wird auf die neue Haushaltsrechnung (Haushaltsjahr 2016) vorgetragen.

5. Der außerordentliche Fehlbetrag in Höhe von 255.839,99 Euro wird auf die neue Haushaltsrechnung (Haushaltsjahr 2016) vorgetragen.

2. Auslegung

Der Jahresabschluss 2015 liegt zur Einsichtnahme vom 4. bis 15. März 2019 im Rathaus, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus, Zimmer 103/104, montags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 15.30 Uhr bis 17.45 Uhr sowie dienstags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr öffentlich aus. Mittwochs ist das Rathaus geschlossen

Königstein im Taunus, 21.02.2019

Der Magistrat



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