Kommentar

Fatale Außenwirkung

Wenn erfahrene Kommunalpolitiker, die in ihrer Karriere schon durch zahllose Wellenbäder der Gefühle gegangen sind, hinter vorgehaltener Hand von einer „gruseligen oder merkwürdigen Parlamentssitzung“ sprechen, ist der Verdacht von zumindest fragwürdigem Verhalten nicht weit hergeholt.

Vorweg geschickt, vor Fehlern ist niemand gefeit, sie sind schlichtweg menschlich. Doch wie kann es denn bitte sein, dass eine Abstimmung, bei der Unstimmigkeiten ob des korrekten Resultats bestehen, nicht nur minutenlang wegen Beratung unterbrochen wird, sondern währenddessen verspätete Parlamentarier dazustoßen, im notwendig gewordenen zweiten Durchgang mit votieren und auf diese Weise unter Umständen zum Zünglein an der Waage werden könnten?

In diesem Zusammenhang blenden wir mal kurz aus, um welche Angelegenheit es sich handelte und aus welchen Reihen die Nachzügler kamen. Es geht schlicht und ergreifend ums Prinzip. Dem Vernehmen nach soll weder in der Hessischen Gemeindeordnung noch in der Geschäftsordnung der Kommune eine Wiederholung von Abstimmungen verboten sein. So weit, so gut, selbstredend muss eine zulässige Lösung greifbar sein, falls sich jemand verzählt oder Hände tatsächlich nicht zu sehen waren.

Der Stein des Anstoßes, der in den Reihen der Gäste jedoch aufhorchen ließ, für erstauntes Kopfschütteln sorgte und Stimmen laut werden ließ, die von einer Posse sprachen, ist die offenbar fehlende Regelung in Bezug auf Nachzügler, falls sie mitten in eine Abstimmung „platzen“, wie in der jüngsten Parlamentssitzung geschehen.

Der generelle Umgang mit dieser Situation wirft jedenfalls Fragen auf, gießt Wasser auf die Mühlen aller politikverdrossenen. Zumindest bleibt ein „Geschmäckle“.

Auf den Punkt gebracht: fatale Außenwirkung!



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