Kreis untersagt Veranstaltungen mit mehr als 40 Personen

Bad Homburg
(kw) – In einer Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor dem ansteckenden Erreger SARS-CoV-2 (kurz Coronavirus) verfügt der Hochtaunuskreis, dass öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen im Gebiet des Hochtaunuskreises mit mehr als 40 tatsächlich vorhandenen oder zu erwartenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern bis zum 19.04.2020 untersagt werden müssen. Eine Verlängerung der Frist wird vorbehalten.

Die Allgemeinverfügung des Hochtaunuskreises vom 12.03.2020 zum Verbot von Großveranstaltungen ab 1.000 Personen wird aufgehoben.



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