Kurbad: Parlamentsmehrheit für Öffentlichkeitsbeteiligung

Königstein (pu) – Nach Aussage von Bürgermeister Leonhard Helm (CDU) wurde das Projekt „Kurbad“ in den letzten Jahren intensiv beraten, sodass es nunmehr an der Zeit sei, mit den Plänen an die Öffentlichkeit zu gehen. Zum aktuellen Zeitpunkt müsse nicht geregelt werden, wo welches Gebäude stehe, sondern vielmehr das Ganze weitergebracht werden.

Vor diesem Hintergrund empfahl der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan K 71 „Kurbad Königstein“ östlich der B 8/Le-Cannet-Rocheville-Straße, Gemarkung Königstein, Flur 5 durchzuführen. Ein Schritt, den 23 Parlamentarier befürworteten bei elf Gegenstimmen. Konsens durch alle Reihen herrschte allerdings für einen von der Fraktion der Christdemokraten kurzfristig eingereichten Änderungsantrag, den der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Daniel Georgi erörterte. „Ich denke, wir sind uns alle einig, dass das Grundstück südlich des Kurbades (wenn man vor dem Kurbad steht, die Fläche rechts) und südlich des Fußweges Richtung Klärchenweg im Gebiet des Bebauungsplanes nicht als bebaubare Fläche, sondern als Wiesenfläche ausgewiesen werden soll.“ In der Begründung des Antrags, der einen früheren CDU-Antrag ersetzt, heißt es, dieses Grundstück gehöre nicht zur Gesamtentwicklung des Kurbadgeländes und sollte für künftige städtische, der Allgemeinheit dienliche Nutzungen als unbebaute Fläche weiterhin als Blickachse zum denkmalgeschützten Kurbad erhalten bleiben.

Mit 19 „Ja“-Stimmen bei 13 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen gab es ein knapperes Ergebnis für den Änderungsantrag der Fraktion des Ortsverbands der FDP, die auf eine Ergänzung des Beschlussvorschlags zielte. Nach dem positiven Mehrheitsvotum erfolgt die Ausschreibung für das städtebauliche Konzept durch die Königsteiner Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH unter Beaufsichtigung des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Zielsetzung ist es, durch den Ideen- und Konzeptwettbewerb der Stadtverordnetenversammlung alternative Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen und potenzielle Kooperationspartner zu ermitteln.

Laut FDP-Fraktionschef Ascan Iredi spart diese Vorgehensweise Zeit, da hier nicht erneut alle Gremien bei dieser Vorstufe zur Lösungsfindung mit eingebunden werden müssen, ohne die Entscheidungshoheit der Stadtverordnetenversammlung zu beschneiden.

Bisherige Entwicklung

Für das Plangebiet wurden in den vergangenen Jahren städtebauliche Konzepte, Erschließungsvarianten und Modelle erarbeitet und diskutiert. Die Stadt Königstein im Taunus möchte das Bauleitplanverfahren weiter vorantreiben und nunmehr auch der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes K 71 „Kurbad Königstein“ wurde bereits in der Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2008 beschlossen, die Entscheidung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu einer Grundkonzeption datiert vom 20. September 2018. Das Ergebnis war, dass – wie erwartet – ein Waldrodungsantrag, eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, Befreiungsanträge aufgrund geschützter Biotope und Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie, Maßnahmenempfehlungen zum Artenschutz und Aussagen zum Umgang mit Gewässern und quelligen Bereichen im Plangebiet gefordert wurden.

Im Laufe des Jahres 2019 fanden vielfältige und umfangreiche Erhebungen auf dem Gelände statt, insbesondere zu den Themen Hydrogeologie, Artenschutz, Verkehr und Vegetation. Die Gutachten zu diesen Themenbereichen liegen nun vor. Die Fachbehörden haben diese Ergebnisse nochmals zur Verfügung gestellt bekommen und geprüft.

Als Ergebnis der bisherigen Abstimmungen mit den Behörden lässt sich feststellen, dass die naturschutzfachlichen Restriktionen im Plangebiet grundsätzlich bewältigt werden können, wenngleich sich daraus erhöhte Anforderungen an die weitere Planung, die weiteren Abstimmungen und den Vollzug des Bebauungsplanes ergeben.

Die Grundkonzeption, ergänzt durch eine aktualisierte Begründung und die vorliegenden Fachgutachten, soll nun im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt werden. Im Anschluss an diesen Verfahrensschritt ist die Erstellung einer Dokumentation der bisherigen Planung und Vorarbeiten vorgesehen sowie das Vorantreiben der Entwicklung des Gebietes im Detail mit einem auszuschreibenden Kooperationspartner.



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