Lärmschutzwand Johanniswald – Dulden von Vorarbeiten

Bekanntmachung

Vorbereitung der Planung für das Vorhaben

„B8, Lärmschutzwand Königstein-Johanniswald“ – Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken

Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt, im Rahmen einer Lärmsanierung das oben genannte Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit von Februar bis Oktober 2021 Vorarbeiten durchgeführt werden, und zwar:

Begehungen zur Bestandserfassung der Fauna und Flora,

Ausbringen von diversen Geräten und Materialien für die Erfassung der Fauna (zum Beispiel stationäre Erfassungssysteme für Fledermäuse, Haselmauskästen).

Folgende Grundstücke sind betroffen: Gemarkung Königstein, Flur 9 und Gemarkung Schneidhain, Flur 7.

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Regierungspräsidium Darmstadt auf Antrag der Straßenbauverwaltung die Entschädigung fest. Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei Hessen Mobil, Dezernat Q4, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Im Auftrag

gez. Dr. Thomas Novotny

Dezernent Planung Rhein-Main

Hessen Mobil

Straßen- und Verkehrsmanagement

(Straßenbauverwaltung)



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