Leinenpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit

Die Stadt Königstein bittet alle Hundehalter, ihre Vierbeiner während der Brut- und Setzzeit anzuleinen. Bis Ende September brüten viele Vogelarten am Boden oder in Bodennähe, zum Beispiel auf Wiesen und Weiden sowie auf Randstreifen, an Wegesrändern und in öffentlichen Grünanlagen unter Hecken und Gebüschen oder im Unterholz im Wald. Rehe bringen ihre Jungen zur Welt.

Daher fordert die Stadtverwaltung Hundebesitzer auf, ihre Tiere nicht frei laufen zu lassen. Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für wildlebende Tiere und deren Nachwuchs werden. Auch sonst gut gehorchende Hunde werden oft unfolgsam, wenn der Jagdtrieb sie einer attraktiven Fährte folgen lässt. Leider werden immer wieder Wildtiere durch streunende und wildernde Hunde verletzt oder sogar getötet. Insbesondere Rehe, die hochträchtig in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, werden dann Opfer von Hundebissen. Auch Hunde, die nicht wildern, können Wildtiere stören oder gefährden. Allein durch die Berührung eines Jungtieres kann sich dessen Geruch verändern. Folge kann sein, dass die erwachsenen Tiere den Nachwuchs verstoßen.

Vertreibt ein frei laufender Hund Bodenbrüter, können die Eier im Gelege auskühlen oder bei Hitze kollabieren. Wenn die Elterntiere die Gelege öfter oder länger verlassen müssen, fallen Jungtiere leicht natürlichen Feinden zum Opfer oder verhungern. Deshalb müssen die Halter sicherstellen, dass sie ihren Hund in Wald und Flur immer unter Kontrolle haben und sich Hunde nicht unbeaufsichtigt entfernen und herumtreiben.

Wenn Wildtiere durch unbeaufsichtigtes Laufenlassen von Hunden verletzt oder gar getötet werden, droht nach dem Hessischen Jagdgesetz ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.



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