Leserbrief

Grundsteuer

Unser Leser Heinz Fischer aus Falkenstein kommentiert die Leserbriefe zum Thema Grundsteuer aus der vergangenen Woche:

Leserbriefe sind sicherlich ein wichtiges Mittel, die Meinungsvielfalt zu erhalten. Sie sollten aber nicht die Fakten ad absurdum führen und daraus auch noch gewagte, falsche Empfehlungen für die kommende Wahl machen.

Die Fakten sind folgende:

1. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Richterspruch, die sehr alte Berechnungsgrundlage der Grundsteuer (meines Erachtens zu Recht) für rechtswidrig erklärt und die Bundesregierung aufgefordert, eine Neuregelung zu finden.

2. Die Bundesregierung hat 2019 (also die vorherige Regierung) ein Bundesgesetz zu diesem Thema verabschiedet, welches unter anderem den Ländern ermöglicht (in einem gewissen Rahmen), ein eigenes Gesetz dafür zu erlassen.

3. Das Land Hessen hat diese Option gewählt. 2021 wurde das neue Hessische Grundsteuergesetz veröffentlicht.

4. Ziel der Reform im Generellen (und auch im Hessischen Grundsteuergesetz) ist, dass die alte, ungerechte Grundsteuer, die bei vergleichbaren Grundstücken in ähnlicher Lage unterschiedliche Steuerbelastungen hatte, nun durch ein neues Gesetz gerecht(er) werden soll.

5. Die Grundsteuerreform soll dabei aufkommensneutral durchgeführt werden! Dies bedeutet, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde durch diese Reform weder steigen noch sinken sollte.

Herr Dr. Schobert hatte entweder bisher unheimliches Glück mit seiner Grundsteuerbelastung oder er hat (man gab einen Teil der Daten selbst ein) einen Eingabefehler gemacht oder aber die Gemeinde hält sich nicht an die Vorgaben des Gesetzes. All dies ist sicher überprüfbar.

Deswegen nun die Bundespolitiker zu verunglimpfen, ist wirklich nicht zu akzeptieren. Deswegen relativ unverhohlen eine Wahlempfehlung für extreme Parteien zu machen, schlichtweg Wahlpropaganda.

So gut ich Herrn Schlossers Empfehlungen finde, leider gilt das gleiche Argument: Es darf eigentlich im Königsteiner Etat keine Mehreinnahmen geben.

Ich empfehle: https://finanzamt.hessen.de/

grundsteuerreform/reform-im-ueberblick”



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