Momentan ist die Straßenreinigung besonders wichtig

Es ist wieder soweit: Feucht, kalt und windig hat der Herbst Einzug gehalten. Dabei verlieren die Bäume zunehmend ihre bunte Blätterpracht und das Laub sammelt sich in den Gärten und auf den Straßen. Aufgrund der aktuellen Wetterlage ist es daher dringend erforderlich, dass alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer ihrer Straßenreinigungspflicht nachkommen. Insbesondere nasses Laub stellt eine erhebliche Unfallgefahr dar und verwandelt Gehwege und Straßen in gefährliche Rutschbahnen. Die Stadt Königstein bittet um Mithilfe: Besonders wichtig ist die Reinigung der Rinnsteine. Bei starken Regenfällen kann es zu Überschwemmungen kommen, wenn das Wasser wegen des vielen Laubs nicht richtig in die Kanalisation abfließen kann oder gar die Straßeneinläufe verstopft sind.

Es sollte daher im eigenen Interesse der Eigentümerinnen und Eigentümer liegen, wöchentlich die Straßenreinigung vorzunehmen. Nur so kann man eventuellen Schadensersatzansprüchen im Falle von Unfällen vorbeugen. Um das Laub zu beseitigen, gibt es neben dem herkömmlichen Laubrechen auch die elektrischen Geräte. So praktisch es jedoch mit dem Laubgebläse ist, es verursacht leider auch erheblichen Lärm. Daher ist der Einsatz eines derartigen Gerätes in Wohngebieten gesetzlich auf die Zeit von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr an Werktagen beschränkt.

Katya Hengen, Fachbereichsleiterin Bürgerservice: „Sie tun daher Ihren Ohren und Ihren Nachbarn einen Gefallen, wenn Sie mal wieder zum guten, alten Laubrechen oder Besen greifen!“ Verpflichtete, die sich selbst nicht zur regelmäßigen Reinigung in der Lage sehen, wird empfohlen, eine Firma zu beauftragen. Hengen: „Vielleicht gibt es in der Nachbarschaft Jugendliche, die sich ihr Taschengeld aufbessern möchten.“ Außerdem ist meist ein Heckenrückschnitt erforderlich. Hengen: „Schauen Sie bei dieser Gelegenheit einmal kritisch nach, ob Ihre Bäume oder Hecken in den öffentlichen Gehweg oder den Straßenraum hineingewachsenen sind.“

Es ist dringend erforderlich, die Gehwege bis in die Höhe von 2,50 Metern von Ästen zu befreien; über der Fahrbahn sind es sogar 4,50 Meter freie Durchfahrtshöhe.

Hengen: „Schenken Sie dabei den Straßenlaternen eine besondere Beachtung. Denn eine zugewachsene Wegebeleuchtung kann in der dunklen Jahreszeit ihren treuen Dienst nicht verrichten. Und auch Verkehrsschilder müssen regelmäßig freigeschnitten werden, damit sie nicht übersehen werden.“



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