Nachweis für Genesene kommt per Post vom Kreis-Gesundheitsamt

Hochtaunus (kw) – Alle Bürger*innen des Hochtaunuskreises, die in den vergangenen sechs Monaten per PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, erhalten automatisch eine entsprechende amtliche Bescheinigung vom Kreis-Gesundheitsamt. Nach der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung der Bundesregierung, die am 16. Mai in Kraft getreten ist, gelten unter anderem für Genesene bestimmte Corona-Schutzmaßnahmen nicht mehr, sofern sie das nachweisen können.

Für vollständig Geimpfte genügt als Nachweis der Eintrag im Impfausweis. Das Kreis-Gesundheitsamt weist darauf hin, dass insbesondere bei Krankheitssymptomen, die typisch für eine Covid-19-Infektion sind, sämtliche Erleichterungsregeln nicht gelten.

Den Nachweis für Genesene verschickt der Landkreis an alle Bürger*innen, die mit Wohnsitz im Hochtaunuskreis einen positiven PCR-Testbefund erhalten hatten. Noch in dieser Kalenderwoche werden die Bescheinigungen in Form eines behördlichen Schreibens per Briefpost versendet.

Der Landkreis bittet um Verständnis, dass es aufgrund der Vielzahl der zu verschickenden Nachweise einige Tage dauern kann, bis alle Betroffenen ihre Bescheinigung in Händen halten.

Darum empfiehlt das Kreis-Gesundheitsamt allen Betroffenen, gerade mit Blick auf die noch nicht abgeschlossene Diskussion über einen bundes- oder gar europaweit einheitlichen Weg, weiterhin auch den PCR-Testbefund gut aufzuheben. Der Befund entfaltet nach 28 Tagen eine gleiche rechtliche Wirkung wie die Bescheinigung, die der Landkreis nun für die vergangenen sechs Monate ausstellen wird.



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