Nächster Schritt Sporthalle: Bauausschuss plädiert dafür

Königstein (pu) – Wie bereits im Februar 2020 berichtet, trägt sich der Schulträger der seit 1884 in der Gerichtsstraße 19 ansässigen St. Angela Schule, die St. Hildegard-Schulgemeinschaft mbH, mit den Gedanken eines Neubaus einer Schulsporthalle im nordwestlichen Abschnitt des Schulgeländes. Begründet wird das Vorhaben damit, dass die in die Jahre gekommene, 1975 eingeweihte bisherige Sporthalle, den Anforderungen an einen zeitgemäßen Sportunterricht nicht mehr gerecht wird. Vom Stand der Technik und baulichen Mängeln, die eine wirtschaftliche und funktionale Sanierung ausschließen, ganz zu schweigen. Deshalb soll das Gebäude abgerissen und die entstehende Freifläche in die Schulhofgestaltung integriert werden, mit dem Ziel der Verbesserung der Gestaltung und Funktionalität des gesamten Schulgeländes.

In Vorbereitung der Errichtung einer Dreifeldsporthalle mit dazugehörenden Funktionseinheiten im nordwestlichen Bereich, wird dem einstimmigen letztjährigen Parlamentsbeschluss folgend derzeit der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Vorhaben- und Erschließungsplan Sporthalle St. Angela-Schule“ nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB) aufgestellt.

Für das Vorhaben ist im vergangenen Jahr ein Architekturwettbewerb ausgelobt und durchgeführt worden. Dadurch konnten verschiedene baulich-funktionale Lösungen am Standort ermittelt werden. Der Siegerentwurf dient als Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Das Bauleitplanverfahren soll nun fortgesetzt und der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange frühzeitig die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.

Im Kern herrschte, wie schon im Februar letzten Jahres, auch in der jüngsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses in den Fraktionen aller Couleur Konsens für diesen nächsten Verfahrensschritt.

Für die St. Angela Schule ist der beabsichtig-te Abriss der alten Sporthalle und ein Neubau ein wesentlicher Baustein in der Entwicklung des heutigen Schulstandortes. Das ins Auge gefasste Areal liegt planungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch. Aus diesem Grund fanden bereits 2014 erste Gespräche zwischen der Stadt Königstein im Taunus und dem Regionalverband FrankfurtRhein-Main statt, um abzuklopfen, ob der regionale Flächennutzungsplan in diesem Abschnitt dahingehend geändert beziehungsweise fortgeschrieben werden kann, am Standort eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ darzustellen. Dies war in Aussicht gestellt worden. Gutachterliche Aussagen zu den Themenbereichen Schallschutz, Regenwasser, Artenschutz und der Umweltbericht sowie die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung werden derzeit erarbeitet.

Im Rahmen der Sitzung des Bauausschusses wurde der Stand der Dinge des geplanten Projekts vorgestellt. Im Prinzip gab es keine Einwände aus den Reihen der Fraktionen. Einzig die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen warb für einen Änderungsantrag, der vor dem Hintergrund des besonderen Augenmerks auf den Klimaschutz in puncto Heizungsanlage, Regenwasserbewirtschaftung und Renaturierung Reichenbach weitere verpflichtende Vorgaben beinhaltete.

Für diesen Antrag votierten zwei Mitglieder des Bauausschusses bei einer Gegenstimme und acht Enthaltungen, das heißt, er wurde angenommen. Eine einstimmige Empfehlung gab es schließlich für den somit ergänzten Hauptantrag. Dementsprechend ist der Parlamentsbeschluss am heutigen Abend lediglich Formsache.



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