Neue Altstadtgestaltungssatzung samt Fibel beschlossen

Königstein (pu) – Es ist vollbracht! Bis zuletzt wurde noch um Änderungen und Formulierungen gerungen, nichtsdestotrotz beschloss eine 30-köpfige Parlamentsmehrheit bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung in der jüngsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung die neu erarbeitete Altstadtgestaltungssatzung samt Baufibel.

Diese Entscheidung war folgerichtig, nachdem die aus dem Jahr 1986 datierende alte Satzung sich als nicht mehr zeitgemäß herausstellte. Vor diesem Hintergrund hatte der Bau- und Umweltausschuss am 28. August 2019 mehrheitlich für eine grundlegende Überarbeitung und die Aufnahme der dafür notwendigen finanziellen Mittel im Haushaltsentwurf 2021 plädiert.

Danach wurde mit den umfassenden Bestandsaufnahmen in der Altstadt von Königstein begonnen, die fast ein Jahr Bearbeitungszeit in Anspruch nahmen und zum Ergebnis führten, dass eine alleinige Bearbeitung der Satzung ohne die dazugehörige Fibel fachlich nicht sinnvoll erschien. Dieser Erkenntnis Rechnung tragend genehmigte die Stadtverordnetenversammlung im Mai 2020 eine außerplanmäßige Ausgabe von 50.000 Euro für die Baufibel mit dem Ziel, abweichend von der bisherigen Satzung ein Gesamtprodukt zu erstellen, das für Bauwillige wie Eigentümer, Architekten etc. übersichtlich und gut verständlich ist. Das bisherige Konzept hatte aus einem Satzungstext und einer erläuternden Fibel bestanden. Der Wunsch, Satzung und Fibel in einen Text zusammenzuführen, scheiterte an einer Aussage des Hessischen Städte- und Gemeindebundes e. V. (HSGB), dies sei nicht möglich.

Deshalb wurde wiederum zweigleisig gearbeitet. Satzungstext und der Text in der Fibel sind grundsätzlich identisch, in der Fibel wird allerdings textlich aber auch durch Zeichnungen und Beispielbilder mehr erläutert und erklärt. Nach entsprechender Angebotseinholung wurde im nächsten Schritt eine Graphikerin beauftragt, die Altstadtgestaltungssatzung entsprechend der Marketinglinie der Stadt in eine druckreife Version zu bringen.

Im Frühjahr dieses Jahres ging die neue Satzungsversion laut Beschlussvorlage zur rechtlichen Überprüfung an den HSGB, im Mai erhielt die Stadtverwaltung die Rückmeldung, dass doch annähernd das alte Konzept

wiederverwendet werden müsse.

Auszüge aus der Antwort des HSGB: „Ferner handelt es sich bei einer Satzung um ein Gesetz im materiellen Sinne, nicht aber um eine ‚Fibel‘. Folglich soll eine Satzung lediglich einen Satzungstext enthalten und Bilder sowie Karten nur dann integrieren, wenn diese für das Bestimmtheitsgebot relevant sind.…Es wird angeregt, diese ‚Fibel‘ den Bauherren als Informationsmaterial, neben einer ordnungsgemäßen Altstadtgestaltungssatzung, zur Verfügung zu stellen.“

Daraus resultierend wurde der Satzungstext aus dem Gesamtprodukt herausgezogen und alle gewünschten Änderungen des HSGB eingearbeitet. In diesem Schritt flossen auch die gewünschten Änderungen der Unteren Denkmalschutzbehörde, die zeitgleich um eine Stellungnahme gebeten worden war, mit ein.

Vor ihrer finalen Abstimmung nahm eine Diskussion vor allem über Dacheindeckungen, Sichtbarkeit von Solarthermie und Photovoltaikanlagen, Gebäudedämmungen, Markisen und Sonnenschirme breiten Raum ein. Vor diesem Hintergrund stellte die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN den Antrag, die Beschlussvorlage zurück in den Bau- und Umweltausschuss zu verweisen. Dafür votierten jedoch lediglich zwölf Parlamentarier bei 22 Gegenstimmen und einer Enthaltung.

Mehrheitliche Zustimmung (30 Ja, 5 Nein, 0 Enthaltungen) gab es dagegen für die Änderungsanträge der CDU-Fraktion. Zum einen hatten die zum Ergebnis, dass bei Dacheindeckungen Solarthermie- und Photovoltaikanlagen nicht zugelassen sein sollen beziehungsweise abweichend zugelassen werden können, Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf straßenabgewandten und nicht von öffentlichen Flächen einsehbaren Dachflächen oder, wenn moderne unauffällige Solardachpfannen, -ziegel oder -schiefereindeckungen sich in die Dachflächen optisch und gestalterisch einpassen.

Darüber hinaus folgten 22 Parlamentarier bei zehn Gegenstimmen und drei Enthaltungen dem CDU-Vorschlag, den im Bau- und Umweltausschuss beschlossenen Zusatz der FDP, „Schirme dürfen auch in den Hessenfarben gestaltet sein“, wieder zu streichen. Dafür setzte sich die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag durch, dass die Villa Borgnis in den Regelungsbereich der Altstadtgestaltungssatzung mit aufgenommen wird. Dafür votierten 33 Stadtverordnete bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung.



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