Die Stadt Königstein im Taunus veröffentlicht ihre öffentlichen Bekanntmachungen ab sofort ausschließlich auf der städtischen Internetseite.
Um Verfahren zu vereinfachen und Kosten einzusparen – insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen – hat die Stadtverordnetenversammlung die Hauptsatzung entsprechend geändert.
Damit gilt nun:
• Sämtliche öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie online auf der Homepage der Stadt Königstein.
• Ein Abdruck in der Taunus-Zeitung entfällt.
• Eine Ausnahme gilt nur für die Veröffentlichungsbekanntmachungen im Bauleitplanverfahren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB). Hier erfolgt die öffentliche Bekanntmachung weiterhin in der Taunus-Zeitung.
Der Inhalt der Bekanntmachungen wird zusätzlich auf der Homepage der Stadt Königstein veröffentlicht.
Damit haben Bürgerinnen und Bürger jederzeit schnellen und direkten Zugriff auf alle öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt.
Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie hier: www.koenigstein.de (siehe auch QR Code)
