Philosophenweg-Schließung weiterhin unumgänglich

Kronberg/Königstein – Die Hessische Landesregierung hat in ihren Corona-Verordnungen zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten auf Grund der Covid-19-Pandemie am 27. Mai weitere Anpassungen vorgenommen, die unter anderem den Zugang zu zoologischen Gärten – somit auch des Opel-Zoos Kronberg – sowie zu Museen und Schlössern betreffen.

Die Verordnung (§2 Schließung und Betrieb von Einrichtungen, Sportbetrieb; Absatz 5 Öffnung von Museen, Schlössern, Gedenkstätten sowie Tierparks und Zoos) schreibt nunmehr vor, dass die Öffnung der Einrichtungen „unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen zu erfolgen hat“.

Mehr Besucher im Opel-Zoo

Damit entfällt für den Opel-Zoo Kronberg die bisherige Regelung, dass sich maximal eine Person je angefangene, für den Publikumsverkehr zugängliche Grundfläche von 20 Quadratmetern aufhalten darf. Dem Rechnung tragend konnten sich bislang maximal 1.000 Besucher*innen gleichzeitig im Zoo aufhalten.

Der Opel-Zoo hat der Stadt Kronberg im Taunus einer Pressemitteilung zufolge mit Schreiben vom 28. Mai mitgeteilt, dass der Betrieb auch weiterhin nur mit einer Reglementierung der Besucherzahlen möglich ist, um die Hygieneregeln und insbesondere auch die Abstandsregelung von 1,5 Metern zu wahren. „Um eine Besuchermenge zu vermeiden, die das Einhalten der Empfehlungen des RKI nicht mehr ermöglicht, ist eine Besucherbegrenzung auf 2.000 Personen aus unserer Sicht unvermeidlich“, erklärt Zoo-Direktor Dr. Thomas Kauffels, der betont, dass der Opel-Zoo die Empfehlungen des RKI nur habe umsetzen können, da zusätzliche Mitarbeiter einer externen Sicherheitsfirma im Einsatz seien, die Besucher immer wieder auf die Abstandsregeln hinweisen würden und zudem ein unkontrollierter Zugang über den Philosophenweg ausgeschlossen ist.

In enger Abstimmung

Zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus und nach Anordnung der Kronberger Ordnungsbehörde ist der öffentliche Philosophenweg im Bereich des Zoos seit März vorübergehend für den unkontrollierten Zugang gesperrt. Diese Entscheidung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Hochtaunuskreises und Königsteins Bürgermeister Leonhard Helm. Die Stadt Kronberg im Taunus hatte darüber im Rahmen einer Pressemitteilung vom 2. Mai sowie auf der städtischen Internetseite und über den Facebook-Kanal der städtischen Pressestelle informiert.

Das Kreisgesundheitsamt betont auch weiterhin, dass die Schließung des Philosophenwegs als Maßnahme zur Erfüllung der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie geeignet ist, weil sie das Ziel der Koordinierung der Zoobesucher fördert. Die Schließung des öffentlichen Weges sei erforderlich, da sonst Besucherobergrenzen nicht einhalt- beziehungsweise nachprüfbar sind. Die Schließung sei ferner zur Abwendung der dem Einzelnen und der Allgemeinheit durch Bildung von Menschengruppen und damit erhöhten Übertragungsrisikos durch das Coronavirus drohenden Gefahren notwendig.

Abwägung

Das Kreisgesundheitsamt betont, dass im Rahmen seiner Prüfung berücksichtigt worden sei, dass diese Anordnung die Anwohner dazu zwinge, teilweise größere Umwege in Kauf zu nehmen. Dem gegenüberzustellen, so der Kreis weiter, sei der gesundheitliche Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit und die Minimierung bestehender Infektionsrisiken. Nach Abwägung dieser Gesichtspunkte erachtet es der Kreis weiterhin als angemessen, die beschriebenen Maßnahmen aufrechtzuhalten.

Vor diesem Hintergrund hatte Kronbergs Bürgermeister Klaus Temmen (parteilos) in seiner Funktion als städtische Ordnungsbehörde und damit als Gefahrenabwehrbehörde auf der Grundlage des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung wegen der gegebenen Eilbedürftigkeit entschieden, den Philosophenweg im Interesse der Gefahrenabwehr zunächst bis einschließlich Montag, 8. Juni, gesperrt zu lassen.

Bis 27. Juli verlängert

Am gleichen Abend befasste sich der Magistrat auf Ersuchen des Kronberger Bürgermeisters mit dem Thema, um über eine Entscheidung zur Beibehaltung der Schließung des Weges, soweit dann nach jeweils geltender Verordnungslage notwendig, als originär zuständige Gefahrenabwehrbehörde zu befinden. Das Ergebnis der Beratungen liegt nunmehr vor: Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus hat beschlossen, die vorübergehende Schließung des öffentlichen Philosophenwegs im Bereich des Opel-Zoos vorerst bis zum 27. Juli zu verlängern. Man will sich dann wiederum mit der Thematik befassen. (pu)



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