Rücksicht auf brütende Vögel nehmen

Königstein (kw) – In den letzten Wochen haben viele Hecken inzwischen eine beachtliche Größe erreicht. Trotzdem bittet der Naturschutzbund (NABU) Hessen darum, mit dem Rückschnitt der Hecken und Sträucher noch einige Wochen zu warten. Denn die Fortpflanzungszeit ist für viele Vogelarten noch nicht vorbei. Bis Ende Juli brüten viele Singvögel wie beispielsweise Amsel, Rotkehlchen und Zaunkönig im Schutz des dichten Blattwerks in Gärten, Friedhöfen und Parkanlagen. Durch Schnittmaßnahmen können sie so stark gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben. „Einige Vögel haben inzwischen bereits eine erste Brut durch und sitzen schon auf dem zweiten Gelege. Wer jetzt seine Sträucher schneidet, riskiert das Leben der kleinen Nestlinge“, erläutert Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU Hessen. „Beutegreifer finden die Nester mit den Jungvögeln viel einfacher, wenn schützende Zweige weggeschnitten werden.“ Aber auch mit Blick auf die Pflanzen ist es besser, noch etwas zu warten. Denn in der zweiten Junihälfte legen viele von ihnen nochmal ordentlich zu – man erspart sich mit etwas mehr Wartezeit also einen zweiten Schnitt.

Den NABU erreichen immer wieder Anrufe besorgter Bürger, die von teils radikalen Heckenschnitten während der Brutzeit berichten. „Es gibt immer wieder Schilderungen von tot aufgefundenen Jungvögeln unter frisch gestutzten Hecken“, so der Biologe Eppler. Es könne nicht angehen, dass Hecken und Gebüsche ohne jede Rücksicht kahlgeschoren würden. „Auf jeden Fall gehört vor dem Schnitt eine intensive Suche nach belegten Nestern in den Sträuchern dazu“, erklärt der Landesvorsitzende. Heckenabschnitte mit einem bewohnten Vogelnest dürften nicht oder nur sehr vorsichtig beschnitten werden.

Gesetzlich muss jeder vor einem Heckenschnitt darauf achten, Vögel und andere wildlebende Tiere nicht mutwillig zu beeinträchtigen und ihre Lebensstätten nicht zu zerstören. „In der Zeit von März bis Ende September darf mit einem schonenden Schnitt der Jahreszuwachs von Hecken und Gebüschen entfernt werden, doch die Störung der Vogelbrut ist ein Verstoß gegen den Artenschutz. Das Abrasieren ganzer Hecken ist in dieser Zeit verboten“, so Eppler. Denn die Artenschutz-Bestimmungen des Hessischen Naturschutzgesetzes gelten nicht nur für die freie Landschaft, sondern auch für Gärten und andere Grünflächen in Dörfern und Städten.



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