Schreck für kleinen Waldkauz

Bei Waldarbeiten entdeckten Mitarbeiter des Forstamtes Königstein jüngst einen jungen Waldkauz auf dem Boden sitzend. Der Harvesterfahrer, der den Waldkauz gefunden hatte, war sehr besorgt um den kleinen Kerl. Dieser hatte sich neben einer durch Schneebruch abgebrochenen Krone niedergelassen und wirkte recht hilflos. Forstwirtschaftsmeister Ludwig Kappert untersuchte das Tier und konnte glücklicherweise feststellen, dass es sich um einen gesunden Ästling handelte. Er setzte das Jungtier wieder zurück und es flatterte erschrocken davon.

Im Gegensatz zu den sogenannten „Nestlingen“, die sich kaum bewegen und im Nest von den Eltern betreut werden, verlassen die Ästlinge das Nest bereits, um erste Flugversuche zu unternehmen, ihre Muskulatur zu stärken und selbstständig nach Nahrung zu suchen. Hans-Jörg Sommer, der für den Naturschutz zuständige Förster im Forstamt, mahnt die Waldbesucherinnen und Waldbesucher deshalb zur Besonnenheit: „Auch wenn die kleinen Vögel hilflos erscheinen, besteht zumeist kein Handlungsbedarf. Sie werden weiterhin von den Elterntieren versorgt und man sollte sie nicht aus ihrer gewohnten Umgebung entfernen.“ Sollte ein Ästling tatsächlich verletzt sein, ist es ratsam, die Greifvogelstation auf dem Feldberg zu informieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort kennen sich sehr gut mit den Bedürfnissen der Greifvögel aus. Auf keinen Fall sollte man die Tiere mit nach Hause nehmen und versuchen, sie selbst aufzuziehen, auch wenn es noch so gut gemeint ist. Das Bundesnaturschutzgesetz (Paragraph 45 Absatz 5) verbietet es zudem, Wildvögel für längere Zeit zu Hause zu halten, da alle europäischen Vogelarten zu den besonders geschützten Wildtieren zählen. Sie dürfen nur dann vorübergehend aufgenommen werden, wenn sie tatsächlich krank oder verletzt sind. Sobald sie in der Natur allein überleben können, müssen sie freigelassen werden.
Foto: privat



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