Die Stadtwerke der Stadt Königstein möchten zu Beginn der Frostperiode alle Hauseigentümer bzw. Mieter eindringlich daran erinnern, dass es infolge von unzureichendem Schutz der Wasserhausinstallation und des Wasserzählers zu Frostschäden mit fatalen Folgen kommen kann.
Nach länger anhaltenden Frostperioden können zahlreiche Schäden auftreten, da Räume zum Teil unbeheizt sind oder Frost durch offene Fenster oder Lichtschächte in die Anschlussräume eindringen kann.
Da die Schäden oft nicht direkt bemerkt werden, kann es zu Überflutungen der Anschlussräume kommen. Zusätzlich erfolgt eine völlig unkontrollierte und große Wasserentnahme aus dem öffentlichen Versorgungsnetz, die eine entsprechende Gebührenbelastung des Anschlussnehmers zur Folge hat.
Sämtliche durch Frostschäden – insbesondere an Wasserzählern – entstandenen Kosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen.
Die Stadtwerke möchten deshalb eindringlich an die Hauseigentümer appellieren, hier unbedingt die notwendigen Schutzmaßnahmen in Form von ausreichender Beheizung der Räume und Isolierung der Rohrleitungen vorzunehmen.
Dies gilt auch für temporäre Bauwasseranschlüsse, die ausreichend geschützt werden müssen. Hier ist der Bauherr in der Pflicht.