Sperrmülleinsammlung im August

Königstein (kw) – Im August findet die Sperrmüllabfuhr in Königstein und den Stadtteilen statt. Je nach Bezirk gelten dabei unterschiedliche Abfuhrtage:

Freitag, 7. August: Schneidhain und Johanniswald.

Mittwoch, 12. August: alle Bezirke der Kernstadt Königsteins (Bezirk 1, 1a und 2)

Freitag, 14. August: Falkenstein und Mammolshain

Zum Sperrmüll gehören:

Sperrige Abfälle aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallgefäße passen und welche mit einfachen Mitteln (Zerreißen, Zerlegen, Zerschneiden) nicht zerkleinert werden können (z. B. Möbel, Matratzen). Die Gegenstände dürfen jedoch nicht mehr als 50 Kilogramm wiegen und die Maße von 1,2 m x 1,5 m x 2,5 m nicht überschreiten. Althölzer (unbehandelt) und Altmetalle werden ebenfalls mitgenommen. Altmetalle und Altholz können mit dem restlichen Sperrmüll zusammen bereitgestellt werden. Die im Einzelfall bereitgestellte Sperrmüllmenge darf haushaltsübliche Mengen, das heißt mehr als 5,0 m³, nicht überschreiten.

Nicht mitgenommen werden:

Althölzer/Hölzer, die mit Holzschutzmitteln behandelt sind. Dazu zählen zum Beispiel Jägerzäune, Fenster- und Türrahmen außen, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Brandholz aus Schadensfällen, mit PCB behandelte Damm- und Schallschutzplatten und sogenannte Konstruktionshölzer (Dachstuhl usw.). Ebenso werden nicht mitgenommen: alle Teile, die in die zugelassenen Abfallgefäße passen sowie blaue Säcke mit Kleinteilen wie Restmüll, Schuhe und andere Kleinabfälle. Auch Gartenabfälle, die stattdessen zur gesonderten Straßenabfuhr oder auf dem Wertstoffhof abgegeben werden können, haben im Sperrmüll nichts zu suchen. Gleiches gilt für Styropor, das in den gelben Sack gehört bzw. ebenfalls auf dem Wertstoffhof abgegeben werden kann. Man sieht es immer wieder, aber es gehört nicht dazu: Altpapier und Kartonagen, die in die Altpapiertonne gehören sowie auf dem Wertstoffhof abgegeben werden können. Auch Blumenkübel, Glasscheiben und Porzellan wie z. B. Fenster- und Tischglasscheiben, Einlegeglasscheiben von Schränken u. ä., die beim Glaser abgegeben werden können, dürfen nicht zum Sperrmüll. Gleiches gilt für Altreifen, die ohne Felgen gegen eine Gebühr von 5 Euro pro Stück auf dem Wertstoffhof abgegeben oder auch mit Felgen über Reifenhändler entsorgt werden können. Ausgetrocknete Farbeimer gehören in die Restmülltonne. Flüssige Farbe muss über das Schadstoffmobil entsorgt werden.

Der Abfall muss so gelagert werden, dass die Gehwege weiterhin von Fußgängern zu benutzen sind. Öffentliche Briefkästen, Hydranten und Schaltschränke dürfen nicht zugestellt werden. Alle liegen gebliebenen Abfälle müssen von den Bürgerinnen und Bürgern wieder eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Nach der Abfuhr müssen der Gehweg und die Straße - sofern dies erforderlich ist - von den Anliegern kurzfristig gereinigt werden.

Der tagelange Anblick von Müllbergen ist kein schönes Erscheinungsbild für eine Kur-stadt. Deshalb darf der Sperrmüll erst einen Tag vor dem Abfuhrtag bereitgestellt werden.



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