Sperrmülleinsammlung in Falkenstein und Mammolshain

Am Freitag, 17. Mai, findet die Sperrmüllabfuhr in Falkenstein und Mammolshain statt. Die Stadtverwaltung bittet, folgendes zu beachten:

Zum Sperrmüll gehören:

Hausrat und Haushaltsgegenstände (max. 5 m³), die aufgrund ihrer Größe nicht in die Hausmüllgefäße hineinpassen, wie Möbelstücke, Matratzen und ähnliches. Die Gegenstände dürfen jedoch nicht mehr als 50 Kilogramm wiegen und die Maße von 1,20 m x 1,50 m x 2,50 m nicht überschreiten.

Althölzer und Altmetalle werden ebenfalls mitgenommen. Altmetalle und Altholz können mit dem restlichen Sperrmüll zusammen bereitgestellt werden, da der Sperrmüll zu einer Sperrmüllsortieranlage gefahren wird und dort vor der Verbrennung verwertbare Materialien wie Altmetalle und Altholz aussortiert werden.

Nicht mitgenommen werden unter anderem:

Althölzer/Hölzer, die mit Holzschutzmitteln behandelt sind. Dazu zählen zum Beispiel Jägerzäune, Fenster- und Türrahmen außen, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Brandholz aus Schadensfällen, mit PCB behandelte Damm- und Schallschutzplatten und sogenannte Konstruktionshölzer (Dachstuhl, usw.).

alle Teile, die in die Restmülltonne passen sowie blaue Säcke mit Kleinteilen wie Restmüll, Schuhe, anderen Kleinabfälle.

Gartenabfälle, die stattdessen zur gesonderten Straßenabfuhr oder auf dem Wertstoffhof abgegeben werden können.

Styropor, das in den gelben Sack gehört bzw. ebenfalls auf dem Wertstoffhof abgegeben werden kann.

Altpapier und Kartonagen, die in die Altpapiertonne sowie auf dem Wertstoffhof abgegeben werden können.

Blumenkübel, Glasscheiben und Porzellan, wie z. B. Fenster- und Tischglasscheiben, Einlegeglasscheiben von Schränken u. ä., die beim Glaser abgegeben werden können.

Altreifen, die ohne Felgen gegen eine Gebühr von 5 Euro pro Stück auf dem Wertstoffhof abgegeben oder auch mit Felgen über Reifenhändler entsorgt werden können.

Das von der Stadt Königstein im Taunus beauftragte Entsorgungsunternehmen nimmt keinen Abfall mit, der nach der oben genannten Auflistung von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen ist. Alle liegen gebliebenen Abfälle müssen von den Bürgerinnen und Bürgern wieder eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Der tagelange Anblick von Müllbergen ist kein schönes Erscheinungsbild für eine Kurstadt. Deshalb darf der Sperrmüll erst einen Tag vor dem jeweiligen Abfuhrtag bereitgestellt werden.

Zudem muss der Abfall so gelagert werden, dass die Gehwege weiterhin von Fußgängern zu benutzen sind. Öffentliche Briefkästen, Hydranten und Schaltschränke dürfen nicht zugestellt werden. Nach der Abfuhr muss der Gehweg und die Straße - sofern dies erforderlich ist – von den reinigungspflichtigen Anliegern kurzfristig gereinigt werden.

Sofern die Restmülltonne einmal nicht ausreicht, sind gegen eine Gebühr von 6,00 Euro Restmüllsäcke bei der Stadtverwaltung, Burgweg 5, und in der Kur- und Stadtinformation, Hauptstraße 13a, erhältlich. Die Restmüllsäcke werden dann zusammen mit den Restmülltonnen abgefahren.



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