Sperrmüllsammlung im Mai

Im Mai findet die Sperrmüllabfuhr in Königstein und den Stadtteilen statt. Je nach Bezirk gelten dabei unterschiedliche Abfuhrtage.

Am Mittwoch, 6. Mai, erfolgt die Sperrmüllsammlung in allen Bezirken der Kernstadt Königsteins, am Freitag, 8. Mai, sind Schneidhain und Johanniswald an der Reihe. Am Freitag, 15. Mai, wird dann der Sperrmüll in Falkenstein und Mammolshain eingesammelt. Die Stadtverwaltung bittet, Folgendes zu beachten:

Zum Sperrmüll gehören:

• Sperrige Abfälle aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Mülltonnen passen und welche mit einfachen Mitteln (Zerreißen, Zerlegen, Zerschneiden) nicht zerkleinert werden können (zum Beispiel Möbel, Matratzen). Die Gegenstände dürfen jedoch nicht mehr als 50 Kilogramm wiegen und die Maße von 1,2 Metern x 1,5 Metern x 2,5 Metern nicht überschreiten.

• Althölzer (unbehandelt) und Altmetalle werden ebenfalls mitgenommen. Altmetalle und Altholz können mit dem restlichen Sperrmüll zusammen bereitgestellt werden. Die im Einzelfall bereitgestellte Sperrmüllmenge darf haushaltsübliche Mengen, das heißt mehr als 5,0 Kubikmeter, nicht überschreiten.

Nicht mitgenommen werden unter anderem:

• Althölzer/Hölzer, die mit Holzschutzmitteln behandelt sind. Dazu zählen zum Beispiel Jägerzäune, Fenster- und Türrahmen außen, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Brandholz aus Schadensfällen, mit PCB behandelte Damm- und Schallschutzplatten und sogenannte Konstruktionshölzer (Dachstuhl und Ähnliches).

• alle Teile, die in die zugelassenen Abfallgefäße passen, sowie blaue Säcke mit Kleinteilen wie Restmüll, Schuhe, andere Kleinabfälle.

• Gartenabfälle

• Styropor, das in den gelben Sack gehört beziehungsweise ebenfalls auf dem Wertstoffhof abgegeben werden kann.

• Altpapier und Kartonagen, die in die Altpapiertonne gehören sowie auf dem Wertstoffhof abgegeben werden können.

• Blumenkübel, Glasscheiben und Porzellan, wie beispielsweise Fenster- und Tischglasscheiben, Einlegeglasscheiben von Schränken und Ähnliches, die beim Glaser abgegeben werden können.

• Altreifen, die ohne Felgen gegen eine Gebühr von 5 Euro pro Stück auf dem Wertstoffhof abgegeben oder auch mit Felgen über Reifenhändler entsorgt werden können.

• Farbeimer – komplett ausgetrocknet gehören sie in die Restmülltonne. Flüssige Farbe muss über das Schadstoffmobil entsorgt werden. Alle liegengebliebenen Abfälle müssen wieder eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Der Sperrmüll sollte erst einen Tag vor dem jeweiligen Abfuhrtag bereitgestellt werden. Zudem muss der Abfall so gelagert werden, dass die Gehwege weiterhin von Fußgängern zu benutzen sind. Öffentliche Briefkästen, Hydranten und Schaltschränke dürfen nicht zugestellt werden. Nach der Abfuhr muss der Gehweg und die Straße – sofern dies erforderlich ist – von den Anliegern kurzfristig gereinigt werden.



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