Stadt hat bei Parkregelung in der Altstadt nachgebessert

Königstein (pu) – Die Stadtverwaltung hat in den letzten Wochen bei der Parkregelung in der Altstadt einige Veränderungen vorgenommen. Das führte teils zu Verärgerung und Irritation. Eine Leserin machte ihrem Ärger per Leserbrief Luft und sprach dabei von Parkmöglichkeitseinschränkungen in exotischen Varianten zwischen einer halben Stunde, einer Stunde, zwei und fünf Stunden. So könne man seit Ende Juli beispielsweise in der Königsteiner Altstadt Neugasse am Amtsgericht nur noch mit einer nur einstündigen Erlaubnis Tag und Nacht, auch am Wochenende, parken. Diese Neuregelung bereite Anwohnern, die über keine Garage verfügen, und Besuchern, die in einer Stunde nicht mehr die anliegenden Restaurants besuchen können, ohne zwischen Vorspeise und Hauptgang ihr Auto umzuparken, erhebliche Probleme. Außer einer Warteliste für den „Milchhof“ existiere keine Anwohnerparkplatzmietmöglichkeit. In diesem Zusammenhang brachte sie zum Ausdruck: „Leer gefegte Parkplätze machen das Stadtbild nicht gerade attraktiver.“

Nachgefragt bei der Stadtverwaltung gab es durch Pressesprecherin Tina Tonsen die Auskunft, Verbesserungen seien bereits umgesetzt worden. Demnach darf in der Altstadt von 18 bis 8 Uhr ohne Zeiteinschränkung geparkt werden. Entsprechende Schilder seien beauftragt. Von 8 bis 18 Uhr dürfe mit Parkscheibe eine Stunde geparkt werden. „In der Limburger Straße wird die 5-Stunden-Regelung bis zur Elisabethenstraße aufgehoben. Da gilt dann wieder eine Stunde mit Parkscheibe. Entsprechende Schilder kommen noch. Ab Elisabethenstraße bis Einmündung Theresenstraße darf weiterhin 5 Stunden geparkt werden, auch mit Parkscheibe“, so die städtische Pressestelle abschließend.



X