Die Stadtverordnetenversammlung informiert

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus vom 16.12.2021 – Die Tagesordnung der 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung umfasste neben der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung, Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen und Anfragen folgende weiteren Punkte:

Verleihung der Ehrenbezeichnung „Stadtälteste“ an ehemalige Mandatsträgerinnen

Frau Evelina Ebeling, Frau Gisa van der Heijden, Frau Lieselotte Majer-Leonhard, Frau Ingrid Reimer und Frau Sirin Seher wird gemäß § 28 Abs. 2 HGO in Verbindung mit § 8 der Hauptsatzung der Stadt Königstein im Taunus in der Fassung der letzten Änderung vom 20.11.2014 die Ehrenbezeichnung „Stadtälteste“ verliehen.

33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Beratung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018

Nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Hochtaunuskreises gemäß § 128 Abs. 1 und § 131 Abs. 1 Nr. 1 HGO legt der Magistrat gemäß § 113 HGO den Jahresabschluss zum 31.12.2018 zusammen mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Hochtaunuskreises der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Der Stadtverordnetenversammlung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

1) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Hochtaunuskreises für den Jahresabschluss zum 31.12.2018 wird zur Kenntnis genommen.

2) Aufgrund des § 114 HGO wird der Jahresabschluss zum 31.12.2018 beschlossen.

3) Gemäß des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Hochtaunuskreises über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 wird dem Magistrat nach § 114 HGO Entlastung erteilt.

4) Der ordentliche Überschuss in Höhe von 4.135.792,81 EUR wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHVO der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses des Ergebnishaushalts gebildeten Rücklage zugeführt.

5) Der außerordentliche Überschuss in Höhe von 3.521,88 EUR wird der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses des Ergebnishaushalts gebildeten Rücklage zugeführt.

6) Die Haushaltsüberschreitung gemäß Prüfungshinweis 1 in Höhe von 311.153,31 EUR werden als außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 100 HGO genehmigt.

33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Feststellung über den geprüften Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Stadtwerke

1) Gemäß § 5 Ziffer 11 des Eigenbetriebsgesetzes wird der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Spall & Kölsch, Kronberg, geprüfte Jahresabschluss wie folgt festgestellt:

• Die Bilanzsumme für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum 31.12.2020 beträgt 33.457,37 Euro.

• Der Jahresgewinn nach der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.1. bis zum 31.12.2020 beträgt 596.898,59 Euro.

- Betriebszweig Wasserversorgung Gewinn 136.353,89 EUR

- Betriebszweig Abwasserbeseitigung Gewinn 460.544,70 Euro

2) a) Der Jahresgewinn 2020 der Wasserversorgung in Höhe von 136.353,89 EUR soll den Rücklagen zugeführt werden.

b) Der Jahresgewinn 2020 der Abwasserbeseitigung in Höhe von 460.544,70 EUR soll den Rücklagen zugeführt werden.

33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Stadt Königstein im Taunus (Gefahrenabwehrverordnung)

Bürgermeister Helm wies darauf hin, dass der Magistrat in seiner Sitzung am 6.12.2021 aufgrund noch einiger offener Punkte keine Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung beschlossen hat, sondern eine Verlängerung der bisher gültigen Gefahrenabwehrverordnung bis zum 31.3.2022.

Beschluss: Die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Stadt Königstein im Taunus (Gefahrenabwehrverordnung) in der Fassung vom 01.01.2021 wird bis zum 31.03.2022 verlängert.

33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Neufassung öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die interkommunale Zusammenarbeit der Standesämter Kronberg, Königstein, Steinbach und Glashütten sowie die räumliche Zusammenlegung der Geschäftsstellen

Der der Original-Niederschrift beigefügte Entwurf einer Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für die interkommunale Zusammenarbeit der Standesämter Kronberg, Königstein, Steinbach und Glashütten wird beschlossen.

33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Widmung der Verkehrsanlagen Bischof-Kaller-Straße, Gemarkung Königstein, Flur 8, Flurstücke 23/40, 23/42 und 23/44 für den öffentlichen Verkehr

Die Grundstücke Bischof-Kaller-Straße, Gemarkung Königstein, Flur 8, Flurstücke 23/40, 23/42 und 23/44 werden gemäß § 4 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) in der Fassung vom 8. Juni 2003 (GVBl. I S. 166) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198) dem Anliegerverkehr gewidmet und gemäß § 4 Absatz 5 als Gemeindestraße eingestuft.

Dieser Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan M 14 „Südlich des Ortskerns“; hier: Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

i. V. m. § 4 a (3) BauGB

1) Die in der Anlage A befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der beschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a (3) BauGB sowie der beschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a (3) BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Königstein im Taunus beschlossen.

2) Der Entwurf des Bebauungsplanes M 14 „Südlich des Ortskerns“ Gemarkung Mammolshain, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, einschließlich der Begründung wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4 a (3) BauGB als Entwurf des Bebauungsplanes erneut offengelegt.

31 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Fortsetzung der Verwaltungsvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit: GDI Hochtaunuskreis und Umsetzung der europäischen „GDI-INSPIRE“ Richtlinie mit dem Hochtaunuskreis und den kreisangehörigen Kommunen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus ermächtigt die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Hochtaunuskreis, die EU Inspire-Richtlinie umzusetzen. Hierfür wird zwischen der Stadt Königstein im Taunus und dem Hochtaunuskreis eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung, gemäß Muster, abgeschlossen, die die Zusammenarbeit und die Verteilung der anfallenden Kosten regelt bzw. den gegenseitigen Austausch der notwendigen Daten zusichert.

Die Gesamtkosten der Jahre 2022 bis 2026 werden wie folgt auf den Kreis sowie auf die 13 Kommunen verteilt:

• Ein Grundbetrag von 50 % der Gesamtkosten wird zu 70 % vom Kreis und 30 % zu gleichen Teilen auf alle 13 Kommunen umgelegt.

• Die weiteren 50 % der Gesamtkosten trägt zu 50 % der Kreis – die weiteren 50 % werden gewichtet nach dem Einwohnerschlüssel zum Stichtag 31.12.2020 und auf die Kommunen umgelegt.

• Den sich hieraus ergebenden jährlichen Umlagebeiträgen für die Jahre 2022 bis 2026, ausweislich der Anlage 1 „Kosten und Umlage“, wird zugestimmt.

33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Antrag der FDP-Fraktion:

Aufnahme der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung in die Ziele der Produkte/Fachbereiche

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, die als Ziele definiert werden, in die Ziele der Produkte/Fachbereiche explizit mit Thema und Datum aufgenommen werden. Es sollen alle beschlossenen und nicht erledigten Maßnahmen zunächst in den Quartalsberichten aufgelistet werden und nach Feedback in den Haushaltsplan übernommen werden. Die Maßnahmen sind mit Datum der Einstellung und einem Zeitplan zur Erledigung zu versehen. Zudem sollen die Übersichtsseiten auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Abschluss eines Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ehemaliger Sportplatz BNS“ in der Stadt Königstein im Taunus in Verbindung mit einem Kaufvertrag über die städtischen Grundstücke in Königstein, Flur 8, Flurstücke 23/46, 23/47 und 23/48

Die Stadtverordnetenversammlung erklärt die Zustimmung zu dem vorbehaltlich dieser Zustimmung und aufschiebend bedingt abgeschlossenen Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ehemaliger Sportplatz BNS“ in der Stadt Königstein im Taunus in Verbindung mit einem Kaufvertrag über die städtischen Grundstücke in Königstein, Flur 8, Flurstücke 23/46, 23/47 und 23/48.

23 Ja, 11 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan „Vorhaben- und Erschließungsplan ehemaliger Sportplatz BNS“; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

1) Die in der Anlage A befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Königstein im Taunus und somit als Abwägung i.S.d. § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen.

2) Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m § 91 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

3) Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt.

23 Ja, 11 Nein, 0 Enthaltung(en)

Antrag der Fraktionen ALK und CDU: Einführung eines Mehrwegpfandsystems für Königstein

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, unter welchen Vorgaben die Einführung eines Mehrwegbecher- und -schalensystems für Königstein möglich ist. Dabei ist die Möglichkeit der Nutzung des Mehrwegsystems bei öffentlichen Veranstaltungen einzubeziehen.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Anschaffung und Hissen einer Regenbogenflagge

Der Magistrat wird beauftragt, eine Regenbogenflagge anzuschaffen und diese jährlich am 17. Mai vor dem Rathaus zu hissen.

33 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltung(en)

Antrag der ALK-Fraktion: Erstellung einer städtischen Beleuchtungsrichtlinie für den Außenbereich

Antrag von Herrn Otto auf Vertagung des Antrages zur nochmaligen Beratung in den Bau- und Umweltausschuss:

14 Ja, 20 Nein, 0 Enthaltung(en)

Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion:

Der Magistrat wird beauftragt, bei der Erneuerung von öffentlichen Straßenbeleuchtungen im Zusammenwirken mit dem Stromlieferanten, der Firma Syna, ein Konzept zu einer energieeinsparenden Lichtoptimierung zu entwickeln, wodurch beeinträchtigende Einflüsse auf nachtaktive Tiere sowie Insekten und Pflanzen vermieden wird.

Dieses Beleuchtungskonzept muss jedoch auch die Sicherheit für Kraftfahrzeuge, Zweiräder und Fußgänger gewährleisten.

Private Grundstückseigentümer werden über die Homepage der Stadt, durch Veröffentlichung in den städtischen Verkündungsmedien und über Hinweise auf Beratungsangebote über naturschonende und energiesparende Beleuchtungskonzepte informiert. Hier wird insbesondere eine Aufgabe für den Klimamanager der Stadt Königstein gesehen.

9 Ja, 20 Nein, 5 Enthaltung(en)

Abgewandelter Antrag der ALK-Fraktion:

Der Magistrat der Stadt Königstein wird beauftragt, eine Lichtfibel für Königstein einschließlich seiner Stadtteile im Hinblick auf die öffentliche und private Außenbeleuchtung zu erstellen.

Bei der Erstellung der Königsteiner Lichtfibel sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

1. Standort- und bedarfsangepasste Beleuchtungsstärke und Lichtlenkung

2. Biologisch vorteilhafte Lichtfarbe bzw. Lichttemperatur im Hinblick auf den Artenschutz

3. Lichtausrichtung für Blendungsfreiheit und Vermeidung von Licht gen Himmel

4. Absenkung der Beleuchtung in Zeiten, wenn sie nicht benötigt wird

5. Intelligente Beleuchtungssysteme im öffentlichen Bereich

6. Subjektives Sicherheitsempfinden

Der Entwurf soll der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von sechs Monaten zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

21 Ja, 5 Nein, 8 Enthaltung(en)

Antrag von Herrn Schneider (AfD): Trails für Mountainbiker

Der Magistrat wird gebeten, im Benehmen mit Naturschutzbehörden, Hessenforst, Forstamt, ggf. Polizei und interessierten Vereinen abzustimmen, inwieweit im Gemeindebereich der Stadt Königstein Trails, z. B. bis in die jeweiligen Stadtteile, eingerichtet werden können. Kosten sind dabei nicht von der Stadt Königstein zu übernehmen und es sind Sanktionsmaßnahmen entsprechend dem Hessischen Waldgesetz festzulegen, wenn weiterhin illegale Abfahrten genutzt werden.

1 Ja, 30 Nein, 3 Enthaltung(en)

Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, dem 27. Januar 2022, im Haus der Begegnung statt.

Dr. Michael Hesse

Stadtverordnetenvorsteher



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