Die Stadtverordnetenversammlung informiert zur Sitzung am 14. Mai

Stadtverordnetenvorsteher von Bethmann wies zu Beginn der Sitzung auf die besondere Situation aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen und Sonderregelungen hin.

Die Tagesordnung der 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung umfasste neben der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung, Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen und Anfragen folgende weiteren Punkte:

Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft für die Königsteiner Grundstücks- und Verwaltungs-GmbH für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Schneidhain in der Wiesbadener Straße 235 a in Höhe von 1.700.000 Euro. Die Stadt Königstein im Taunus erklärt als alleinige Gesellschafterin der Königsteiner Grundstücks- und Verwaltungs-GmbH ihre Zustimmung zur Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft in Höhe von 1.700.000 Euro.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Erneuerung der Baufibel im Zuge der Neuaufstellung der Altstadtgestaltungssatzung;

hier: Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe. Die Genehmigung gemäß § 100 HGO sowie Dienstanweisung vom 15. Dezember 2016 für eine außerplanmäßige Ausgabe auf einer neu zu schaffenden Kostenstelle Baufibel im Teilhaushalt 0913 über 50.000 Euro wird erteilt. Die Mittel dienen der Erstellung der Baufibel im Rahmen der Neuaufstellung der Altstadtgestaltungssatzung. Die Haushaltsmittel werden aus den Minderkosten der Maßnahme Austausch der Fenster in der Georg-Pingler-Straße 29 (Altenwohnheim), Kostenstelle: 50500100, Sachkonto: 6161000, gedeckt.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Resolution: Stadt Königstein im Taunus fordert Land Hessen auf, die Kinderbetreuungsgebühren während der Corona-Krise zu übernehmen

1. Die Landesregierung wird dringend gebeten, eine landesweite Regelung zum Erlass der Kindergartengebühren beziehungsweise der Übernahme dieser Gebühren durch das Land zu treffen. Die Stadtverordnetenversammlung sieht im Einklang mit Magistrat und Bürgermeister die Verpflichtung hierfür in der entsprechenden Regelung, wonach durch die Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus im Land Hessen vom 13. März 2020 Kindergärten und Kindertagesstätten geschlossen wurden und ein Verbot zum Besuch dieser Einrichtungen ausgesprochen wurde. Hierdurch hat das Land den Kommunen und damit auch der Stadt Königstein im Taunus die Möglichkeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtung zum satzungsgemäßen Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen per Gesetz genommen. Analog zum Zivilrecht sollte hier die Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch die Stadt korrespondieren mit einer Erstattung der dafür anfallenden Betreuungsgebühren durch das Land.

2. Sollte das Land seiner Verpflichtung zur Übernahme dieser Kosten nicht nachkommen, wird den Eltern ein Verzicht auf diese Gebühren seitens der Stadt zugesichert.

3. Sollte zu diesem Zweck eine Änderung der Gebührenordnung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Königstein im Taunus erforderlich sein, so wird § 6 „Gebührenabwicklung“ dahingehend erweitert, dass im Falle eines Betretungsverbots der Kindertagesstätten die Benutzungsgebühren erlassen werden.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K 76 „Limburger Straße II“;

hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB.

Folgender Antrag der FDP-Fraktion aus dem Bau- und Umweltausschuss ist in die Beschlussfassung mit eingeflossen: „Im Bereich der Georg-Pingler-Straße sollen die Baufenster auch den tiefen Bereich der Grundstücke erfassen“.

Beschluss: Der Entwurf des Bebauungsplanes K 76 „Limburger Straße II“, Gemarkung Königstein, bestehend aus der Planzeichnung, dem Bestandsplan, dem landschaftspflegerischen Beitrag und der Begründung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wird offengelegt.

32 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Stellungnahme der Stadt Königstein im Taunus zum Entwurf der 4. Änderung des Landesentwicklungsplanes 2020

1) Der beigefügten Stellungnahme zum aktuellen Entwurf der 4. Änderung des Landesentwicklungsprogramms 2020 wird zugestimmt. Sie wird als Stellungnahme der Stadt Königstein im Taunus im Zuge der derzeit stattfindenden Offenlegung und Beteiligung, welche vom 3. Februar bis einschließlich 24. April 2020 durch die Hessische Landesregierung durchgeführt wird, beschlossen.

2) Die Verwaltung wird beauftragt, die beigefügte Stellungnahme fristgemäß dem zuständigen Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Abteilung I – Landesentwicklung, Energie zu übermitteln.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN – Bekenntnis zum Ausländerbeirat –Vorlage: 2/2020

Das Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 3. Dezember 2919 sieht die Option zur Bildung einer Integrationskommission anstelle eines Ausländerbeirates vor. Die Stadt Königstein hat keinen Anlass, von dieser Option Gebrauch zu machen und hält an ihrem etablierten Ausländerbeirat fest. Die gute Zusammenarbeit zwischen der Stadt, den anderen städtischen Gremien, der Verwaltung und dem Ausländerbeirat soll fortgesetzt werden.

32 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltung(en)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN – Hygieneplan Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, dass zum Schutz vor Covid 19 ein Hygienekonzept für die Kindergärten und Horte der Stadt Königstein im Taunus erarbeitet wird. Dies sollte auch die Ausstattung der Betreuungseinrichtungen mit geeigneter Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang einbeziehen. Ebenso sollte die Umsetzung der Hygienestandards für entsprechende Einrichtungen in kirchlicher und privater Trägerschaft als Anregung weitergegeben werden.

24 Ja, 1 Nein, 9 Enthaltung(en)

Kommunalwahl 2021; Möglichkeit von zusätzlichen Angaben auf dem Stimmzettel für die Kommunalwahl 2021

Auf dem Stimmzettel für die Kommunalwahl 2021 sind nur der Name der Partei oder Wählergruppe sowie deren Kurzbezeichnung und der Ruf- und Familienname der Bewerber anzugeben. Des Weiteren sind auf den Stimmzetteln die Berufe der Bewerber mit anzugeben, wenn die Bewerber damit einverstanden sind.

Eine Erweiterung um

a) Stand

b) Geburtsjahr

c) Geburtsname

d) Ordens- oder Künstlername

soll nicht erfolgen.

23 Ja, 7 Nein, 4 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K 69 „Am Hardtberg“; Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

1. Die in der Anlage A befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Absatz 3 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Stadt Königstein im Taunus beschlossen.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes K 69 „Am Hardtberg“, Gemarkung Königstein, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, wird als Satzung beschlossen.

3. Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes K 69 „Am Hardtberg“ werden als Satzung beschlossen.

4. Die Begründung des Bebauungsplanes K 69 „Am Hardtberg“ wird beschlossen.

22 Ja, 8 Nein, 3 Enthaltung(en)

Antrag der ALK-Fraktion – Vorlage der unterzeichneten Prüfberichte der Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2018

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass bei der nächsten Beratung über die Prüfung des städtischen Haushaltes ab dem Jahr 2018 den Stadtverordneten vor Beratung der Unterlagen in den Ausschüssen der Prüfungsbericht in der unterzeichneten Form zur Verfügung gestellt wird. Hierzu ist es ausreichend, wenn das Berichtsexemplar (gerne auch ohne Unterschrift) als PDF zur Verfügung gestellt wird, die alle Anlagen und Änderungen durch die Prüfer umfasst. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten sicherzustellen, dass Fragen zu dem Prüfungsbericht, die schriftlich von Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses gestellt werden, gleichfalls schriftlich von der Verwaltung vollständig beantwortet werden.

11 Ja, 23 Nein, 0 Enthaltung(en)

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Antrag der ALK-Fraktion – Umsetzung der Straßenbaumaßnahmen und Wiederherstellung des Alleencharakters der Altkönigstraße

1) Der Magistrat der Stadt Königstein im Taunus wird gebeten, die Planung zur Neugestaltung der Altkönigstraße frühzeitig vor den Beratungen zum Haushalt 2021, spätestens jedoch in der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorzustellen.

10 Ja, 23 Nein, 1 Enthaltung(en)

2) In der Planung sind die Standorte der bestehenden und neu zu pflanzenden Alleebäume (zum Beispiel Resista-Ulmen) aufzunehmen.

11 Ja, 23 Nein, 0 Enthaltung(en)

3) Parallel zur Planung sind Fördergelder aus Fördertöpfen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Hessen oder anderen Institutionen zur Kostensenkung oder Maßnahmen, insbesondere bei der Neupflanzung von Alleebäumen, vor der Ausführung der Baumaßnahme zu beantragen.

11 Ja, 22 Nein, 1 Enthaltung(en)

Damit sind alle drei Punkte des Antrages abgelehnt.

Weitergehender Antrag der FDP-Fraktion: Die Verwaltung informiert in der nächsten Sitzung über den Planungsstand zur Altkönigstraße. Zusätzlich wird über den Kenntnisstand zu geeigneten Bäumen sowie über Fördermittel berichtet.

28 Ja, 0 Nein, 6 Enthaltung(en)

Antrag der ALK-Fraktion – Beschaffung von Mund-Nase-Schutzmasken für Königsteiner Bürger*innen

Die Stadt Königstein im Taunus wird gebeten, für die Königsteiner Bürger*innen in ausreichender Zahl wiederverwendbare Mund-Nase-Schutzmasken zu beschaffen und kostenlos oder vergünstigt abzugeben.

11 Ja, 21 Nein, 1 Enthaltung(en)

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Antrag der CDU-Fraktion – Öffnung der Königsteiner Kinderspielplätze

Die Verwaltung wird gebeten, eine Benutzungsordnung für die Königsteiner Spielplätze zu erarbeiten.

23 Ja, 10 Nein, 1 Enthaltung(en)

Antrag der CDU-Fraktion – Unterstützung der Königsteiner Vereine in schwierigen Zeiten

Zusatzantrag ALK-Fraktion: Der Magistrat wird gebeten, zur unbürokratischen Unterstützung der Königsteiner Vereine bis zu 30.000 Euro zusätzlich bereitzustellen. Die Mittel werden Vereinen zur Verfügung gestellt, die sich vergeblich bemüht haben, Mittel aus dem Landes-Förderprogramm zur Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit zu erhalten, obwohl sie corona-bedingte Einnahmeverluste beziehungsweise Kosten nachweisen können.

11 Ja, 23 Nein, 0 Enthaltung(en)

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Der Antrag der CDU-Fraktion: Der Magistrat wird gebeten, eine Richtlinie für die Verwaltung zu erarbeiten, die die finanzielle Belastung der Königsteiner Vereine aufgrund der Corona-Pandemie ab dem 11. März 2020 auffängt. Diese Richtlinie ist dem Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss zur Kenntnis zu geben. Maßgeblich soll dabei berücksichtigt werden, dass den Vereinen bereits entstandene Kosten für in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte ganz oder teilweise erstattet werden (zum Beispiel Stornokosten, Werbung, Sachkosten oder Ähnliches) Ausgaben für Personal jeglicher Art sowie Mieten, Betriebs- und Instandhaltungskosten sind nicht zu erstatten.

Zur Finanzierung der Maßnahme soll die in den Haushaltsberatungen beschlossene Mehrausgabe in Höhe von 30.000 Euro in den Haushaltsstellen 7128000, 7127000, 7119000 und 7128001 herangezogen werden, sofern nicht Fördermittel von Bund und Land bereitgestellt werden. Für diese Zwecke nicht verwendete Mittel fließen in den ursprünglichen Haushaltsansatz zurück. Vereine, die gemäß der Richtlinie zur Durchführung des hessischen Förderprogramms zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ Hilfe in Anspruch nehmen können, sind hiervon ausgeschlossen.

24 Ja, 2 Nein, 8 Enthaltung(en)

Antrag der ALK-Fraktion –Aufstellung einer Prioritätenliste für anstehende Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Straßenbaumaßnahmen und Anschaffungen

Der Magistrat wird beauftragt, alle anstehenden Bau- und Sanierungsprojekte sowie Straßenbaumaßnahmen und größere Anschaffungen beweglicher Güter zu priorisieren, die den Investitionswert von 100.000 Euro übersteigen. Die Prioritätenliste wird der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt und soll von dieser beschlossen werden.

11 Ja, 23 Nein, 0 Enthaltung(en)

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, 2. Juli um 19 Uhr im Haus der Begegnung statt.

Alexander Frhr. von Bethmann

Stadtverordnetenvorsteher



X