Die Stadtverordnetenversammlung informiert: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königstein im Taunus vom 28.03.2019

Die Tagesordnung der 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung umfasste neben der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung, Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen und Anfragen folgende Punkte:

Kenntnisnahme einer vereinfachten Umlegung im Gebiet Wiesbadener Straße 69, Gemarkung Königstein, Flur 9, Flurstücke 14/14 und 42/15: Die Stadtverordnetenversammlung nahm diese vereinfachte Umlegung zur Kenntnis.

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe; hier: Grunderneuerung der Schlesischen Straße im Stadtteil Falkenstein:

Die Genehmigung gemäß § 100 HGO sowie Dienstanweisung vom 15.12.2016 für eine überplanmäßige Ausgabe zur Grunderneuerung der Schlesischen Straße im Taunus im Stadtteil Falkenstein für die Investition I16001, Kostenstelle 50100600, Sachkonto 0952010, über 50.000,00 Euro wird erteilt. 34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Feststellung über den geprüften Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Stadtwerke

1) Gemäß § 5 Ziffer 11 des Eigenbetriebsgesetzes wird der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roedl & Partner, Eschborn, geprüfte Jahresabschluss wie folgt festgestellt:

Die Bilanzsumme für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum 31.12.2017 beträgt 32.955.383,40 Euro.

Der Jahresgewinn nach der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2017 beträgt 725.678,95 Euro.

- Betriebszweig Wasserversorgung Gewinn 254.989,92 Euro

- Betriebszweig Abwasserbeseitigung Gewinn 470.689,03 Euro

2) a) Der Jahresgewinn 2017 der Wasserversorgung in Höhe von 254.989,92 Euro soll den Rücklagen zugeführt werden.

b) Der Jahresgewinn 2017 der Abwasserbeseitigung in Höhe von 470.689,03 Euro soll den Rücklagen zugeführt werden. 34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Beteiligung an einer interkommunalen Holzvermarktungsagentur:

Zur Vermarktung des Nutzholzes aus dem Kommunalwald beteiligt sich die Stadt Königstein im Taunus ab dem 01.03.2019 an der Holzagentur-Taunus GmbH i. G. mit einer Gesellschaftereinlage von 1.500,00 Euro. 33 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Entgeltliche Übertragung des Grundstückes Am Kaltenborn 11 von der Stadt Königstein auf den Eigenbetrieb Stadtwerke Königstein:

Der entgeltlichen Übertragung des städtischen Grundstückes Am Kaltenborn 11 in Größe von 2.109,0 m² an den Eigenbetrieb Stadtwerke zum Preis von 760.000,00 Euro wird zugestimmt. 27 Ja, 6 Nein, 1 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K 77 „Frankfurter Straße/Wiesbadener Straße“, Königstein; hier: Planaufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

Für den Bereich K 77 „Frankfurter Straße/Wiesbadener Straße“ für das Gebiet der Straßen Frankfurter Straße, Jahnstraße, Thewaltstraße und Wiesbadener Straße wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB ein neuer Bebauungsplan aufgestellt.

Das Plangebiet umfasst die folgenden Grundstücke:

Gemarkung Königstein, Flur 10, Flurstücke 7/2, 7/3, 7/4, 7/5, 7/6, 13/3, 13/4, 16/1, 17/4, 17/8, 17/9, 17/11, 17/12, 17/13, 118/5, 429/19, 433/7, 441/7, 489/19, 494/16, 496/18, 497/118, 499/7, 500/7, 502/7, 503/7, 531/7, 536/19, 539/7, 540/7 sowie Flur 11, Flurstücke 14/4, 15/6, 15/7, 17/1, 18/1, 19/1, 22/1, 22/3, 22/6, 22/7, 22/8, 22/9, 25/6, 25/7, 25/8, 25/9, 25/10, 25/11, 25/12, 25/13, 57, 118/14, 147/55, 148/55. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 48.174,0 m².

Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses ist die Flurkarte mit Eintragung der Plangebietsgrenzen.

Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden. 34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

In Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan in der Kernstadt, K 77 „Frankfurter Straße/Wiesbadener Straße“, wird eine Veränderungssperre für das Plangebiet ausgesprochen: 29 Ja, 5 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan M 14 „Südlich des Ortskerns“, Mammolshain; hier: Planaufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB:

Für den Bereich M 14 „Südlich des Ortskerns“ für das Gebiet der Straßen Am Hasensprung, Kastanienweg, Am Haideplacken, Pfarrer-Brendel-Weg, Schulstraße und Hardtgrundweg, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB ein neuer Bebauungsplan aufgestellt.

Das Plangebiet umfasst die folgenden Grundstücke: Gemarkung Mammolshain, Flur 2, Flurstücke 124/3, 124/4, 124/7, 124/8, 124/9, 124/10, 124/11, 124/12, 124/13, 124/14, 124/15, 124/16, 124/17, 125/5, 125/6, 125/7, 125/8, 125/9, 125/10, 125/11, 126/11, 126/15, 126/16, 126/17, 127/3, 127/4, 127/6, 127/7, 127/8, 127/9, 127/10, 127/11, 128/4, 128/8, 128/11, 129/2, 130/2, 130/3, 130,/4, 130/5, 130/6, 130/7, 131/1, 131/5, 131/6, 131/9, 132/7, 132/8, 132/11, 132/15, 133/12, 133/13, 133/26, 133/27, 133/29, 133/30, 133/31, 133/32, 134/1, 134/2, 134/3, 134/7, 134/6, 134/15, 134/16, 135/1, 135/2, 135/3, 135/5, 135/10, 135/11, 135/12, 135/13, 135/14, 135/15, 135/16, 135/17, 135/18, 135/19, 135/20, 135/22, 135/27, 135/30, 135/31, 136/4, 136/5, 141/14, 141/16, 141/18, 142/5, 144/29, 144/30, 144/31, 143/5, 147/5, 147/9, 147/10, 147/14, 147/15, 147/16, 147/17, 147/18, 167/1, 170/1, 170/2, 171/3, 171/4, 171/5, 172/1, 215/128, 232/130, 233/130, 266/1, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277/2, 277/3, 278, 279/2, 279/3, 279/4, 280/1, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294/1, 294/4, 294/5, 294/6, 295, 297/2, 297/8, 297/9, 297/10, 297/11, 297/12, 297/13, 297/14, 297/15, 297/16, 297/17, 297/18, 297/19, 297/20, 297/21, 297/22, 297/23, 297/24, 297/25, 297/26, 297/27, 297/28, 297/29, 298, 299, 300, 301/2, 302/1, 303/1, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310/1, 310/2, 310/3, 310/4, 312/1, 312/2, 312/3, 312/4, 312/5, 312/6, 312/7, 312/8, 312/9, 312/10, 312/11, 312/12, 312/13, 312/14, 312/15, 313/1, 313/2, 314, 315/2, 315/4, 316/1, 316/2, 316/3, 316/4, 317/1, 317/2, 317/3, 317/4, 317/5, 318/1, 318/2 sowie Flur 10, Flurstücke 1/2, 1/3, 1/4, 2/1, 2/2, 2/3, 2/5, 2/6, 2/7, 3, 4/1, 4/2, 5/1, 5/2, 11/3, 11/4, 12/3, 13/3, 13/6, 13/7, 13/8, 13/9, 13/10, 13/11, 13/12, 312/2, 313/2, 313/4. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 75.500,0 m².

Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses ist die Flurkarte mit Eintragung der Plangebietsgrenzen.

Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden. 31 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

In Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan in Mammolshain, M 14 „Südlich des Ortskerns“, wird eine Veränderungssperre für das Plangebiet ausgesprochen: 31 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan F 16 „Reichenbachweg“, Falkenstein; hier: Planaufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes F 16 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8.

Für den Bereich F 16 „Reichenbachweg“ für das Gebiet der Straßen Reichenbachweg, Am Ellerhang, Eugen-Kogon-Weg und Mühlweg wird gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB ein neuer Bebauungsplan aufgestellt.

Das Plangebiet umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Falkenstein, Flur 9, Flurstücke: 15/3, 15/4, 16/1, 16/5, 16/7, 17/2, 17/3, 17/4, 17/5, 21/1, 25/2, 25/3, 25/4, 26/11, 26/14, 26/15, 26/16, 26/29, 26/32, 26/46, 26/48, 26/54, 26/57, 26/58, 26/59, 26/60, 26/61, 26/62, 26/65, 26/67, 26/69, 26/72, 26/73, 26/74, 26/76, 26/81, 26/82, 26/84, 26/87, 26/88, 26/89, 26/90, 26/91, 26/92, 26/93, 26/94, 26/95, 26/96, 26/97, 26/100, 26/101, 26/102, 26/103, 26/104, 26/105, 26/108, 26/110, 26/111, 26/112, 26/113, 26/115, 26/116, 26/117, 26/118, 26/119, 29/5, 29/6, 30/3, 30/4, 33/2, 33/4, 33/5, 34/1, 35/2, 35/4, 38/2, 44/2, 45/2, 45/6, 45/7, 45/8, 45/9, 45/10, 45/11, 45/12, 46/2, 46/3, 46/7, 46/9, 46/10, 46/11, 46/13, 46/14, 46/15, 46/16,47/5, 51/6, 51/8, 51/10, 53/4, 53/5, 53/11, 53/12, 53/13, 53/14, 57/3, 60/3, 60/4, 60/5, 60/8, 60/9, 60/12, 60/13, 60/15, 60/19, 60/22, 60/23, 60/24, 60/25, 60/26, 60/28, 60/29, 61/1, 61/2, 61/4, 61/5, 65/7, 65/9, 66/2, 66/3, 66/6, 66/7, 66/10, 66/15, 65/8, 66/8, 66/9, 66/11, 66/16, 66/17, 66/18, 144/1, 144/4, 148/1, 148/3, 150/1, 150/4, 151/3, 151/4, 151/5, 154/3, 154/6, 157/4, 159/3, 160/1 , 160/3, 160/4, 161/1, 162/1, 163/3, 163/4, 163/5, 165/1, 167/5 tlw., 167/6, 167/7, 173/1, 174/1, 178/1, 178/2, 178/3, 180/4, 180/5, 180/6, 180/7,180/8, 180/9, 18010, 180/11, 180/12, 180/13, 180/14, 180/15, 180/16, 180/17, 180/18, 180/19, 180/20, 180/21, 180/22,180/23, 180/25, 180/26, 220/18, 244/20, 244/21, 244/22, 245/18 247/27, 416/18, 416/19, 424/61, 463/61, 465/61. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 119.710,0 m². Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses ist die Flurkarte mit Eintragung der Plangebietsgrenzen.

Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden. 34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

In Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan in Falkenstein, F 16 „Reichenbachweg“, wird eine Veränderungssperre für das Plangebiet ausgesprochen: 33 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltung(en)

Anpassung der Gemarkungsgrenzen im Rahmen des Waldtausches zwischen der Stadt Königstein im Taunus und HessenForst sowie Änderung der Lagebezeichnung in „Burghain Falkenstein“:

1) Die in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1 der Beschlussvorlage) hellblau eingefärbte Fläche aus der Gemarkung Königstein wird der Gemarkung Falkenstein zugewiesen.

2) Die in der beigefügten Übersichtskarte gelb eingefärbte Fläche aus der Gemarkung Falkenstein wird der Gemarkung Königstein zugewiesen.

3) Die Flurstücke im Bereich des Burghaines Falkenstein erhalten die Lagebezeichnung „Burghain Falkenstein“ (blau markierte Fläche im beiliegenden Lageplan (Anlage 2 der Beschlussvorlage)). 22 Ja, 10 Nein, 2 Enthaltung(en)

Verkauf der Grundstücke Mittelgewann, Gemarkung Schneidhain, Flur 5, Flurstück 90/5 und 90/6, insgesamt 548,0 m²:

Dem Verkauf der Grundstücke Gemarkung Schneidhain Flur 5 Flurstücke 90/5 und 90/6 (Mittelgewann) zu einem Kaufpreis in Höhe von 54.800,00 Euro (100,00 Euro pro Quadratmeter) wird zugestimmt. Die Kosten für die Durchführung des Vertrages trägt der Käufer. 20 Ja, 12 Nein, 3 Enthaltung(en)

Antrag der ALK-Fraktion: Aufstellung Investitionskosten für die im Stadtgebiet geplanten Projekte: Bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. Mai 2019 ist eine Aufstellung der potenziellen Investitionskosten für folgende im Stadtgebiet geplanten Projekte mit Angabe der voraussichtlichen jeweiligen Gesamtkosten zu erstellen:

Innenstadtgestaltung

Kindergartenneubau

Sanierung/Umbau Eppsteiner Straße für die Hortnutzung

Gebäude Feuerwehr Schneidhain

Dorfschänke Mammolshain

Sanierung Kurbad

Sanierung oder Neubau Bürgerhaus Falkenstein

Umzug/Neubau/Sanierung Betriebshof und Stadtwerke

11 Ja, 21 Nein, 3 Enthaltung(en) – Damit ist der Antrag abgelehnt.

Antrag der ALK-Fraktion: Neubau städtischer Kindergarten mit Betreuung für Unterdreijährige und Kinderhortneubau:

1) Der am 25. April 2013 gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, auf dem bisherigen Kindergartengrundstück in der Eppsteiner Straße einen Neubau zu errichten, der drei Kindergartengruppen sowie bis zu drei Gruppen für Unterdreijährige aufnehmen kann, soll umgesetzt werden.

2) Auf dem 2.212,0 m² großen städtischen Grundstück (ehemalige Neuapostolische Kirche mit 1.088,0 m² und dem angrenzenden Grundstück mit Autowerkstatt mit 1.124,0 m²) in der Schneidhainer Straße und am Forellenweg sollen ein Kinderhort, bestehend aus fünf Gruppen, sowie Räumlichkeiten für die Kunstwerkstatt errichtet werden.

3) Die für den Neubau des Kindergartens in der Eppsteiner Straße erbrachten Planungsleistungen des Architekturbüros, für die ein Betrag in Höhe von 30.482,99 Euro bezahlt wurde, sollen als Basis für die weiteren Planungen dienen.

4) Für die Dauer der Bauzeit des Kindergartens sollen die derzeitigen Nutzer in Modulgebäuden auf dem unter Punkt 2 aufgeführten städtischen Grundstück untergebracht werden.

5) Nach erfolgtem Umzug der Hortgruppe aus dem Jugendhaus der Klosterstraße in das neue Gebäude steht das Jugendhaus wieder für die Jugendarbeit der Stadt zur Verfügung.

Mit den Planungen ist ab sofort zu beginnen. 11 Ja, 22 Nein, 2 Enthaltung(en) – Damit ist der Antrag abgelehnt.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Verbesserungen für den Fahrradverkehr.

Der Magistrat wird gebeten, bei der von Hessen Mobil für das Jahr 2020 geplanten Sanierung der Wiesbadener Straße, beginnend ab der Ecke Bischof-Kaller-Straße und endend an der Ecke Altenhainer Straße, zu prüfen, ob eine Infrastruktur auch für Fahrradfahrer geschaffen werden kann. 32 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, dem 2. Mai 2019 um 19 Uhr im Haus der Begegnung statt.

Alexander Frhr. von Bethmann

Stadtverordnetenvorsteher



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