Die Stadtverordnetenversammlung informiert über Sitzung vom 6. Februar

Die Tagesordnung der 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung umfasste am 6. Februar neben der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung, Mitteilungen, Beantwortung von Anfragen und Anfragen folgende weiteren Punkte.

Feststellung über den geprüften Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes Stadtwerke

1) Gemäß § 5 Ziffer 11 des Eigenbetriebsgesetzes wird der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Eschborn, geprüfte Jahresabschluss wie folgt festgestellt: Die Bilanzsumme für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum 31. Dezember 2018 beträgt 32.415.230,31 Euro.

Der Jahresgewinn nach der Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 beträgt 1.024.435,70 Euro.

- Betriebszweig Wasserversorgung Gewinn 318.059,93 Euro

- Betriebszweig Abwasserbeseitigung Gewinn 706.375,77 Euro

2) a) Der Jahresgewinn 2018 der Wasserversorgung in Höhe von 318.059,93 Euro soll den Rücklagen zugeführt werden.

b) Der Jahresgewinn 2018 der Abwasserbeseitigung in Höhe von 706.375,77 Euro soll den Rücklagen zugeführt werden.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Wahl eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Königstein I (Kernstadt)

Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Helmut Greß, Wiesbadener Straße 34, 61462 Königstein im Taunus, zum Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Königstein I (Kernstadt).

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Wahl eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Königstein I (Kernstadt)

Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Dieter Bender, Limburger Straße 42, 61462 Königstein im Taunus, zum Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Königstein I (Kernstadt).

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe zur Realisierung der dynamischen Fahrgastinformationsanlagen im Stadtgebiet Königstein im Taunus

Die Genehmigung gemäß § 100 HGO sowie Dienstanweisung vom 15. Dezember 2016 für eine überplanmäßige Ausgabe zur Realisierung der dynamischen Fahrgastinformationsanlagen im Stadtgebiet Königstein im Taunus für die I 18008, Kostenstelle: 08500000, Sachkonto: 08420010 über 14.600 Euro wird erteilt.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe; hier: Investition I19008 „Grunderneuerung der Altkönigstraße in Königstein im Taunus“

Die Genehmigung gemäß § 100 HGO sowie Dienstanweisung vom 15.12.2016 für eine außerplanmäßige Ausgabe wird für die Investition I19008 „Grunderneuerung der Altkönigstraße“ für das Sachkonto 0952010 in der Kostenstelle 50100600 in Höhe von 70.000 Euro erteilt.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Vorhaben- und Erschließungsplan „Sporthalle St. Angela-Schule“; hier: Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

1) Dem vorliegenden Antrag gemäß § 12 BauGB auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für die bauliche Erweiterung der St. Angela-Schule in Königstein im Taunus wird zugestimmt.

2) Das Planungsrecht für die Maßnahme ist über einen „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) gemäß § 12 BauGB zu schaffen.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Vorhaben- und Erschließungsplan „Sporthalle St. Angela-Schule“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines „Vorhabenbezogenen Bebauungs-planes“ (Vorhaben- und Erschließungsplan) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Vorhaben- und Erschließungsplan Sporthalle St. Angela-Schule“. Das Plangebiet beinhaltet folgende Grundstücke: Gemarkung Königstein, Flur 13, Flurstück 81/2 (teilweise); Flur 19, Flurstücke 18/4 und 18/7. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9.893 Quadratmetern. Im Mittelpunkt des Bebauungsplans „Vorhaben- und Erschließungsplan Sporthalle St. Angela-Schule“ steht die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Schulsporthalle im nordwestlichen Abschnitt des Schulgeländes. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB).

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K 78 „Gewerbegebiet am Kreisel“, Königstein; hier: Planaufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes K 78 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

Für den Bereich K 78 „Gewerbegebiet am Kreisel“ für das Gebiet zwischen Verkehrskreisel Königstein, B 455, und der Straße Am Kaltenborn wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB ein neuer Bebauungsplan aufgestellt. Das Plangebiet umfasst die folgenden Grundstücke: Gemarkung Königstein, Flur 7, Flurstücke 25/2, 120/2, 39/48, 39/49, 26/3, 120/4, 39/55, 39/41, 39/63, 121/2, 121/3, 39/22, 39/23, 39/24, 39/57, 121/4, 62/4, 64/3, 62/3, 62/12 und 39/62 tlw.. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 23.000 Quadratmetern. Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses ist die Flurkarte mit Eintragung der Plangebietsgrenzen. Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Bebauungsplan K 78 „Gewerbegebiet am Kreisel“, Königstein; hier: Beschluss über eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes K 78 „Gewerbegebiet am Kreisel“, Königstein

Der beigefügte Entwurf einer Satzung über eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes K 78 „Gewerbegebiet am Kreisel“ wird als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst die folgenden Grundstücke: Gemarkung Königstein, Flur 7, Flurstücke 25/2, 120/2, 39/48, 39/49, 26/3, 120/4, 39/55, 39/41, 39/63, 121/2, 121/3, 39/22, 39/23, 39/24, 39/57, 121/4, 62/4, 64/3, 62/3, 62/12 und 39/62 tlw.. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 23.000 Quadratmetern. Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses ist die Flurkarte mit Eintragung des Geltungsbereiches.

34 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Beratung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017

1) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Hochtaunuskreises für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wird zur Kenntnis genommen.

2) Aufgrund des § 114 HGO wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 beschlossen.

3) Gemäß des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Hochtaunuskreises über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 wird dem Magistrat nach § 114 HGO Entlastung erteilt.

4) Der ordentliche Überschuss in Höhe von 4.248.480,11 Euro wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHVO der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses des Ergebnishaushalts gebildeten Rücklage zugeführt.

5) Der außerordentliche Fehlbetrag in Höhe von 557.583,88 Euro wird auf neue die Haushaltsrechnung (Haushaltsjahr 2018) vorgetragen.

35 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung(en)

Landesgartenschau Hessen 2027, Bewerbungsverfahren zur Teilnahme; Grundsatzbeschluss und Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe

Nach erfolgter Diskussion wurden die Beschlussvorlagen von Bürgermeister Helm zurückgestellt. Die Beschlussfassung ist für die Sitzungsrunde im März 2020 vorgesehen.

Erwerb von 2 Grundstücken in Mammolshain, Gemarkung Mammolshain, Flur 7, Flurstück 56/2, Landwirtschaftsfläche, Größe 1.342,0 Quadratmeter (An der Kronthaler Straße) und Flurstück 108/1, Waldfläche, Größe 5.082 Quadratmeter (Unter der Krämekrei)

Seitens der ALK-Fraktion wurde beantragt, den Beschlussvorschlag um den Zusatz „zur Anlegung eines Radwanderweges“ zu ergänzen.

12 Ja, 24 Nein, 0 Enthaltung(en)

Beschluss

Dem Erwerb der Grundstücke „An der Kronthaler Straße“, Gemarkung Mammolshain, Flur 7, Flurstück 56/2, Landwirtschaftsfläche, Größe 1.342 Quadratmeter und dem Flurstück „Unter der Krämekrei“, Gemarkung Mammolshain, Flur 7, Flurstück 108/1, Waldfläche, Größe 5.082 Quadratmeter zum Preis von 6 Euro pro Quadratmeter mithin insgesamt 38.544 Euro wird zugestimmt. Die Kosten des Vertrags und der Ausführung trägt ebenfalls die Stadt Königstein im Taunus.

24 Ja, 10 Nein, 2 Enthaltung(en)

Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, dem 26. März 2020 um 19 Uhr im Haus der Begegnung statt.

Alexander Frhr. von Bethmann

Stadtverordnetenvorsteher



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