TPEE weist keine Windkraftflächen in Königstein und Glashütten aus

Königstein/Glashütten (hhf) – Im Jahr 2011 hatte die Hessische Landesregierung beschlossen, dass Vorranggebiete in der Größenordnung von zwei Prozent der Fläche Hessens der Windenergie zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb des Landesentwicklungsplanes wurden daher sogenannte Teilpläne für verschiedene Arten der Flächennutzung angelegt, darunter wurden auch Grundsätze zu anderen erneuerbaren Energien wie Bio- und Solarenergie, Geothermie sowie Wasserkraft aufgenommen.

Da auch hier die Bürger ein Mitspracherecht haben, wurden die Pläne nach der zweiten Offenlage der Entwürfe im Jahr 2016 überarbeitet, daher sind sogenannte „Weißflächen“ übrig, innerhalb derer eine Entscheidung noch aussteht. Zunächst wurde aber nun der Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) von der Regionalversammlung Südhessen (RVS) für den Regierungsbezirk Darmstadt beschlossen, um ihn der Landesregierung vorlegen zu können.

Der nun beschlossene Plan legt unter anderem fest, wo künftig noch Windkraftanlagen errichtet werden können („Vorranggebiete“) und wo nicht (sogenannter Ausschlussraum). Insgesamt wurden 121 Flächen bestimmt, die rund 1,4 Prozent der Fläche Südhessens entsprechen. Gut 97,8 Prozent der Fläche sollen für die Windkraft künftig ausgeschlossen sein. Das RP Darmstadt als Geschäftsstelle der RVS hatte vergangene Woche den aktualisierten Plan vorgelegt.

In den Gemarkungen von Königstein, Glashütten und den jeweiligen Ortsteilen sind im aktuellen Plan keine Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen.

Weitere Informationen zur Regionalplanung und zur RVS gibt es hier auf der Website des Regierungspräsidiums: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/Regionalplanung.



X