Verbraucherzentrale Hessen informiert im Rathaus

Wer seine alte Heizung ersetzt und künftig mehr auf erneuerbare Energien setzt, kann seit Anfang des Jahres höhere Zuschüsse erhalten. Fast die Hälfte der Kosten fürs neue Heizsystem übernimmt der Staat im günstigsten Fall – der Höchstsatz liegt bei 45 Prozent. Die Verbraucherzentrale bietet am Montag, 9. März zum Thema Heizungstausch im Königsteiner Rathaus kostenlose Beratungsgespräche an. Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-809802400 vereinbart werden.

Für den Umstieg von Gasheizungen auf Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, erhalten Hausbesitzer einen Zuschuss von 35 Prozent. Das gilt etwa für Wärmepumpen oder Holzpelletkessel, mit oder ohne Unterstützung durch Solarwärme vom Hausdach. Einen Zuschuss von 30 Prozent gibt es für neue Gasheizungen, die mit erneuerbaren Energien kombiniert werden. Bei diesen sogenannten Hybridheizungen ist die zusätzliche Einbindung einer Solarwärmeanlage oder auch einer Wärmepumpe möglich.

Sonderprämie

Die genannten Fördersätze erhöhen sich noch einmal um 10 Prozent, wenn das alte System keine Gas-, sondern eine Ölheizung war. Mit dieser sogenannten Austauschprämie ergibt sich dann der maximal mögliche Zuschuss von 45 Prozent. Wer jetzt einen neuen Gaskessel so installiert, dass er innerhalb von zwei Jahren erneuerbare Energien einbezieht, erhält immerhin noch einen Zuschuss von 20 Prozent. Das bedeutet zum Beispiel, dass Wärmespeicher und Steuerung für eine Solarwärmeanlage bereits eingebaut werden. Die Erweiterung auf ein Hybridheizsystem ist fristgerecht nachzuweisen.

Je weniger Wärme die Heizung liefern muss, desto kleiner kann ihre Leistung ausfallen. Dadurch wird sie günstiger – sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb. Deshalb kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, zuerst die Fassade zu dämmen, bevor eine neue Heizung kommt. Für Dämmmaßnahmen gibt es aktuell einen Zuschuss von 20 Prozent. Alternativ können Privatleute dieselbe Fördersumme über drei Jahre verteilt direkt von der Steuerschuld abziehen.



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