Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Wald- und Vegetationsbrandgefahr hat die Stadt Königstein im Taunus eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Entzündens und Unterhaltens von offenem Feuer auf öffentlichen Flächen erlassen.
Das Verbot gilt für alle öffentlich zugänglichen Grillplätze, Grillstellen, Feuerstellen sowie sonstige öffentliche Einrichtungen, die dem Entzünden von Feuer dienen. Untersagt sind insbesondere das Grillen mit Holzkohle oder Holz sowie das Entzünden von Lagerfeuern, Feuerkörben, Feuerschalen, Kerzen und vergleichbaren offenen Feuerquellen.
Hintergrund der Maßnahme sind die seit Wochen anhaltend hohen Temperaturen und die daraus resultierende starke Austrocknung der Böden und Vegetation. Bereits ein kleiner Funken kann unter diesen Bedingungen ausreichen, um einen Wald- oder Flächenbrand auszulösen.
„Mit dieser Vorsichtsmaßnahme möchten wir die Bevölkerung, unsere Natur sowie die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren vor den erheblichen Gefahren eines Brandereignisses schützen“, erklärt Bürgermeisterin Beatrice Schenk-Motzko.
Die Stadt weist darauf hin, dass das Verbot als notwendige und verhältnismäßige Maßnahme angesehen wird, um der aktuellen Brandgefahr wirksam zu begegnen. Ein milderes, gleich wirksames Mittel steht angesichts der derzeitigen Wetterlage nicht zur Verfügung.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 9. August 2026.
Die sofortige Vollziehung der Verfügung wurde angeordnet, da das öffentliche Interesse am Schutz von Menschen, Umwelt und Sachwerten die Interessen Einzelner an einer aufschiebenden Wirkung möglicher Rechtsbehelfe überwiegt.
Die Stadt Königstein bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und um die konsequente Einhaltung des Verbots. Jede und jeder Einzelne kann durch umsichtiges Verhalten dazu beitragen, Brände zu verhindern und die Sicherheit in der Region zu gewährleisten.