Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen in Königstein im Taunus am 14. März 2021

1. Am 14. März 2021 finden in der Zeit von 8 bis 18 Uhr gleichzeitig die Wahl der Stadtverordnetenversammlung (Gemeindewahl), der Ortsbeiräte, des Kreiswahltages sowie des Ausländerbeirats statt. Es werden für die verbundenen Wahlen gemeinsame Wählerverzeichnisse und Wahlbenachrichtigungen, gemeinsame Wahlscheinanträge und Wahlscheine sowie für die Briefwahl ein gemeinsamer Wahlbriefumschlag und für jede der verbundenen Wahlen eigene Stimmzettelumschläge verwendet.

2. Die Stadt Königstein im Taunus ist in folgende 11 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Für die allgemeinen Wahlbezirke wird ein Wählerverzeichnis erstellt, in das alle Wahlberechtigten eingetragen werden.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Wahlbezirk-Nr. / Abgrenzung Wahlbezirke

Lage des Wahlraums (Straße, Nr., Zimmer-Nr.)

01 / Kernstadt

Städtischer Kindergarten, Eppsteiner Straße 9

02 / Kernstadt

Haus der Begegnung, Bischof-Kaller-Straße 3 (Raum Altkönig)

03 / Kernstadt

Grundschule, Jahnstraße 1, Foyer

04 / Kernstadt

Grundschule, Jahnstraße 1, Turnhalle

05 / Kernstadt

St. Angela Schule, Gerichtstraße 19, Weißes Haus, Foyer

06 / Kernstadt

St. Angela Schule, Gerichtstraße 19, Bistro I

07 / Falkenstein

Bürgerhaus, Scharderhohlweg 1, (großer Saal)

08 / Falkenstein

Bürgerhaus, Scharderhohlweg 1, (kleiner Saal)

09 / Mammolshain

Dorfgemeinschaftshaus, Oberstraße 4

10 / Schneidhain

Dorfgemeinschaftshaus, Am Hohlberg 23

11 / Schneidhain

Heinrich-Dorn-Halle, Am Hohlberg 15

In den Wahlbenachrichtigungen, die den im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2021 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Außer dem Wahllokal 4 – Grundschule, Jahnstraße 1, Turnhalle - sind alle Wahllokale barrierefrei zugänglich. Für die Wahlen findet keine repräsentative Wahlstatistik statt.

3. Das Wählerverzeichnis zu den Kommunalwahlen für die Wahlbezirke in Königstein im Taunus wird in der Zeit von Montag, dem 22.2.2021 bis Freitag, dem 26.2.2021 für Wahlberechtigte bereitgehalten. Zu folgenden Zeiten ist die Einsichtnahme im Wahlamt/Bürgerbüro, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus, möglich: Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr und Montagnachmittag 14 - 17 Uhr. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 (1) des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am 26. Februar 2021, bis 12 Uhr, beim Magistrat der Stadt Königstein im Taunus, Wahlamt, Burgweg 5, Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen oder anzugeben.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Der Antrag ist schriftlich bis zum 21.2.2021 beim Magistrat der Stadt Königstein im Taunus, Wahlamt, Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus, zu stellen. Der Inlandsaufenthalt ist durch eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedstaates oder in sonstiger Weise glaubhaft zu machen.

Wahlberechtigte, die bis spätestens zum 21.2.2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, müssen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum in Königstein im Taunus oder durch Briefwahl teilnehmen.

Auf Antrag erhalten Wahlschein und Briefwahlunterlagen

• in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,

• nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,

a.) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 21.2.2021 oder die Einspruchsfrist bis zum 26.2.2021 versäumt haben,

b.) wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- oder Einspruchsfrist entstanden ist,

c.) wenn das Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Bei der Gemeindebehörde können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Ein telefonisch gestellter Antrag ist unzulässig.

Wahlscheine können von Wahlberechtigten beantragt werden, die

• in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 12.3.2021, 13 Uhr, im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, noch bis zum Wahltag, 15 Uhr.

Wahlberechtigten, die glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ebenfalls bis zum Wahltag, 15 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

• nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber aus den oben unter a.) bis c.) genannten Gründen einen Wahlschein erhalten können, bis zum Wahltag, 15 Uhr.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.



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