Weihnachtsbeihilfe für Kinder

Hochtaunuskreis
(kw)– Eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 30 Euro lässt der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises im Dezember allen Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr zukommen, die sich im Hilfebezug des Kommunalen Jobcenters Hochtaunus (SGB II) befinden, Leistungen zur Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. „Die Weihnachtsbeihilfe für die Kinder und Jugendliche umsetzten zu können, ist mir ein wichtiges Anliegen,“ erklärte Sozialdezernentin Katrin Hechler. So könne die ein oder andere kleine Freude innerhalb der Familien gemacht werden, betont Hechler. Der Kreistag stellt insgesamt über 111.660 Euro zur Verfügung.

Das Geld soll helfen, einen kleinen Wunsch zum Weihnachtsfest zu erfüllen. 2022 erhalten rund 3.772 Kinder und Jugendliche eine Weihnachtsbeihilfe. Als hilfebedürftige Familien mit geringem Einkommen gelten diejenigen, deren vorhandenes Einkommen nicht ausreicht, den normalen Lebensunterhalt zu bestreiten und deren Einkünfte das Existenzminimum nicht überschreiten. Die Weihnachtsbeihilfe wird auf Basis einer gemeinsamen Beschlussvorlage der Ausländerbehörde und dem Kommunalen Jobcenter Hochtaunus bewilligt. Der Kreisausschuss entscheidet jährlich erneut über die Auszahlung. Die Weihnachtsbeihilfe ist eine freiwillige Leistung, gesetzliche Regelungen oder ein Anspruch leiten sich hieraus nicht ab. Die Auszahlung der Weihnachtsbeihilfe erfolgt automatisiert zum Anfang des Monats Dezember. Neben der Weihnachtsbeihilfe besteht für Familien mit geringem Einkommen, die Möglichkeit die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Landes Hessen zu nutzen.

Das Bildungspaket soll Familien bei der Finanzierung von Angeboten in Schule und Freizeit unterstützen. Aktivitäten im Sportverein, Mittagessen in der Schule, Musikunterricht in der Musikschule und einiges mehr, können den Kindern und Jugendlichen über dieses Leistungspaket ermöglicht werden. Informationen: E-Mail: jobcenter[at]hochtaunuskreis[dot]de Telefon: 06172/999 8999 E-Mail: Bildung_und_Teilhabe-50.60[at]hochtaunuskreis[dot]de Telefon: 06172-999 5661, 5662 und 5632



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