Abschaffung der Straßenbeitragssatzung: Bürgerinitiative ASK informiert

Der Vorstand der Bürgerinitiative ASK besteht aus Petra Selg, Sabine Kuhn, Stefan Lingnau, Detlef Selg, Maximilian Diehl und Viola Liefeith (von links nach rechts). Foto: Scholl

Schneidhain (gs) – Steigt der Wert eines Anliegergrundstücks automatisch, nur weil die Gemeinde eine Straße grundsaniert, deren Erhaltung sie vorher vernachlässigte? – Und wie ist diese „Wertsteigerung“ objektiv messbar? Diese berechtigten Fragestellungen bildeten im Frühjahr 2019 den Grundstein für die Gründung der Bürgerinitiative „Abschaffung Straßenbeiträge Königstein (ASK)“, deren Vorstand nun zu einer Infoveranstaltung in das evangelische Gemeindehaus Schneidhain eingeladen hatte.

Die Gründungsväter der Bürgerinitiative – Stefan Lingnau und Maximilian Diehl – konnten eine große Zahl Bürger begrüßen, von denen die meisten laut Investitionsplan der Stadt Königstein in den nächsten Jahren von zahlungspflichtigen Straßenbaumaßnahmen betroffen sein werden. Nach der gültigen Straßenbeitragssatzung der Stadt wird ein Großteil der betroffenen Eigentümer mit Zuzahlungen in fünfstelliger Höhe konfrontiert werden. Abhängig von der Einstufung der betroffenen Straße (z.B. Anlieger- oder Durchgangsstraße) können bis zu 75 Prozent der Straßenbaukosten auf die Eigentümer der Anrainergrundstücke umgelegt werden.

Kein Geld aus Landesmitteln

Geregelt ist diese Zahlungsverpflichtung der Grundstückseigentümer in der Straßenbeitragssatzung der Stadt Königstein. Diese Satzung ist es dann auch, die die Gemüter bewegte, denn die Stadt hätte mittlerweile die Möglichkeit, diese abzuschaffen. Das Land Hessen stellt es den Gemeinden mittlerweile frei, auf eine solche Satzung zu verzichten, wird jedoch nach aktuellem Stand der Dinge keine zusätzlichen Gelder aus Landesmitteln für den Ausgleich der dann städtischen Ausgaben bereitstellen.

Während andere Gemeinden in der unmittelbaren Umgebung Königsteins die Straßenbeiträge bereits abgeschafft, oder zumindest in großem Maße gesenkt haben, spricht sich die Stadtverordnetenversammlung nach wie vor für deren Erhalt und damit für eine nicht unerhebliche Zusatzbelastung der Bürger aus. Innerhalb der nächsten drei Jahre sehen die Planungen die Sanierung von mehr als zehn Straßen in Königstein und seinen Ortsteilen vor, wobei eigentlich jeder Grundstückseigentümer früher oder später von dieser Abgabe betroffen sein wird.

Selbst betroffen von den Sanierungsmaßnahmen in der Wiesengrundstraße (Schneidhain), setzten sich Stefan Lingnau und Maximilian Diehl mit der Thematik auseinander und hinterfragten die „objektiven“ Kriterien der Sanierungsarbeiten und der damit einhergehenden Zahlungsverpflichtung der Eigentümer. Folgte man ihren Ausführungen, dann sollte jedem Bürger eines klar sein – die Eigentümer werden mit nicht unerheblichen Beträgen für die Finanzierung einer Maßnahme herangezogen, aus der sie keinen objektiven Nutzen ziehen und an dessen Grundlage, einer öffentlichen Straße, sie keinerlei Eigentum haben.

Vergleich mit Parks und Schulen

Lingnau wies in seinem Vortrag darauf hin, dass Straßen kommunale Grundstücke darstellen und damit allen Bürgern ohne Einschränkung gleichermaßen zur Verfügung stehen, jedoch nur einige (Anrainer) Bürger dafür zahlen sollen. Er zog in diesem Zusammenhang auch den Vergleich zum Beispiel zu Parks oder Schulen, die auch nicht nur von den Spaziergängern oder den Eltern der Schüler bezahlt werden müssten, sondern deren Finanzierung (berechtigterweise) aus Steuermitteln erfolge.

Gesprächsbereit, aber ablehnend

Mit der Gründung der Bürgerinitiative ASK hofften Lingnau und seine Mitstreiter auf die Gesprächsbereitschaft der verantwortlichen politischen Fraktionen in der Stadt, was allerdings mit einer ernüchternden Erfahrung einherging. Zwar waren alle politischen Fraktionen gesprächsbereit, jedoch äußerten sie sich größtenteils ablehnend zu dem Vorstoß, die Straßenbeitragssatzung auch in Königstein abschaffen zu wollen. Lediglich zwei Fraktionen stand dem Ansinnen positiv gegenüber – eine davon jedoch nur, wenn die Gegenfinanzierung gesichert wäre. Den vorgebrachten Argumenten pro Abschaffung – uneinheitliche Regelung in Hessen, soziale Ungerechtigkeit, Nachteil gegenüber Nachbargemeinden, Straßenerhaltung als kommunale Aufgabe – standen laut Bürgerinitiative eigentlich nur zwei ablehnende „Argumente“ zur Abschaffung gegenüber: „Das war schon immer so, eine Abschaffung wäre ungerecht gegenüber jenen, die in den letzten Jahren bezahlt haben“ und „Wer soll das dann bezahlen?“ – Argumente, für deren Lösung nach Meinung der Bürgerinitiative eigentlich die Stadtverordneten zuständig wären.

Mit mehr als eintausend Unterstützern vertritt die Bürgerinitiative schon jetzt einen nicht unerheblichen Anteil der wahlberechtigten Königsteiner Bevölkerung, wobei sich die Verantwortlichen über weitere engagierte Bürger in ihren Reihen freuen würden. Ihre Erfahrung, dass in den städtischen Gremien nur wenig Dialog möglich war und der Vorstand der ASK in Gesprächen oft von „oben herab“ nicht als Gesprächspartner, sondern als „Informationsempfänger“ behandelt wurde, wirft in ihren Augen ein eher trauriges Bild auf die Art und Weise, wie sich die städtischen Gremien mit den Anliegen ihrer Bürger auseinander setzen.

Unverständnis und Wut

In der anschließenden Gesprächsrunde kam auch das Unverständnis der anwesenden Bürger zur Sprache, dass die Stadt bereit sei, andere Projekte, wie die Sanierung des Kurbades, den Bau eines neuen Kindergartens oder ein neues Parkdeck mit „Millionenbeträgen“ zu finanzieren, jedoch die Abschaffung der Straßenbeiträge, deren jährliche Finanzierung nur einen Bruchteil dieser Beträge binden würde, schlichtweg verweigere.

Unter den Teilnehmern der Infoveranstaltung, an der kein offizieller Vertreter der Stadt teilnahm, war eine gewisse Wut zu spüren, die aus der Überzeugung herrührte, dass ihr Anliegen der Stadt „lästig“ sei – ein bitteres Statement für eine Stadt, deren Verantwortliche sich eigentlich nur Gedanken machen müssten, wie eine Finanzierung in der Zukunft darstellbar wäre und natürlich, wie der Ausgleich für die Eigentümer aussehen könnte, die in den letzten Jahren zur Zahlung bereits herangezogen wurden. Andere Gemeinden haben bereits eine Lösung gefunden, für Königstein wäre dies sicher auch möglich.



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