Parlament gibt grünes Licht für finanzielle Mittel für Wanderparkplatz

Schneidhain (pu) – Mit großer Mehrheit bei letztendlich nur einer Enthaltung bei einem der beiden Beschlussvorschlagspunkte gaben die Parlamentarier ihren Segen für die Bereitstellung außerplanmäßiger Finanzmittel für den teilweisen Rückbau des Geländes der ehemaligen Kläranlage am Drosselweg und Planung zur Umnutzung zu einem öffentlichen Wanderparkplatz. Insgesamt handelt es sich um 65.000 Euro für diese Maßnahme.

Das Gelände der ehemaligen Kläranlage am Drosselweg diente der Stadt Königstein im Taunus, wie mehrfach berichtet, seit mehr als 30 Jahren als Lagerplatz für Baustoffe, Schutt-Güter und diverse Materialien. Die teilweise Nutzung dieses Geländes als temporäres Bauzwischenlager war laut Magistrat nach Antrag von der Stadt Königstein im Taunus vom 28. Juli 2004 durch den Hochtaunuskreis am 28. April 2005 genehmigt worden.

Mehrere Baustellen wie Umbau Verkehrskreisel, Erneuerung der Kanal- und Trinkwasserleitung im Drosselweg, grundhafte Erneuerung der B455 in der Ortsdurchfahrt Schneidhain sowie die Zwischenlagerung von Baumstämmen nach Windbruch und Abstellen von Abrollmulden durch den städtischen Betriebshof hatten zur Folge, dass sich die Nutzung über mehrere Jahre hinzog und die genutzte Fläche vergrößerte.

Diese aus ihrer Sicht unsägliche Situation wiederum stieß mit der Zeit einigen Anliegern zunehmend auf, die sich von Lärm und Staub beeinträchtigt fühlen und Beschwerde zunächst bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Hochtaunuskreises bezüglich dieser Nutzung im Außenbereich einlegten. Im Endeffekt mit Erfolg, denn am 22. Mai 2018 wurde die Stadt Königstein im Taunus nach Angaben des Magistrats von der UNB aufgefordert, diese Nutzung als Bauzwischenlager zu unterlassen.

Weil sich das Gelände im Außenbereich direkt am Liederbach mit Wandermöglichkeit im Liederbachtal zur Roten Mühle nach Kelkheim oder nach Königstein im Taunus für die Naherholung anbietet, entstand nach den Worten von Bürgermeister Leonhard Helm (CDU) die Idee, diese bereits befestigten Flächen zukünftig als Wanderparkplatz zu nutzen. Dargestellt worden seien diese Gedankenspiele im September letzten Jahres Mitarbeitern der UNB in einem Abstimmungstermin vor Ort. „Diese teilten mit, da hinsichtlich möglicher Genehmigungen seitens des Hochtaunuskreises Unsicherheit über Zuständigkeiten bestünden, zunächst einen einfachen Antrag zum Bau eines Wanderparkplatzes hierzu beim HTK zu stellen“, informierte der Rathauschef in der Beschlussvorlage.

Dieser am 31. Oktober 2018 vom Fachbereich Bauen mit einem einfachen Lageplan verschickte Antrag sei zunächst nach Prüfung durch den HTK mit Schreiben vom 26. November 2018 wegen Unvollständigkeit zurückgewiesen worden. Nach telefonischer Rückfrage bei der UNB wäre dann nochmals eine mögliche Genehmigung eines Wanderparkplatzes in Aussicht gestellt worden. Nach Angaben des Magistrats dauerte es allerdings ein knappes halbes Jahr, bis die Kommunalaufsicht des Hochtaunuskreises mit Schreiben vom 17. Mai 2019 die Stadt Königstein im Taunus aufgefordert habe, einen prüffähigen Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde des HTK zur Erstellung eines Wanderparkplatzes einzureichen.

Detailplanung

Nachdem die benötigte Befestigung der Fläche vorhanden ist und die übrigen nicht zu nutzenden Flächen zurückgebaut werden sollen, schätzt der Fachbereich IV für das weitere Vorgehen den Mittelbedarf im Detail:

Beprobung der Bodenmaterialien: circa 5.000 Euro,

Teilabfuhr, Entsorgung der Materialien: circa 30.000 Euro,

Entsorgungskosten auf der Deponie: circa 15.000 Euro.

Dies ergibt Gesamtkosten von circa 50.000 Euro, die allein entstehen, um die Auflagen der kommunalen Aufsichtsbehörde des Hochtaunuskreises zu erfüllen.

Für die weitere Vorstellung, eine Teilfläche der ehemaligen Kläranlage als Wanderparkplatz zu nutzen, bedarf es gemäß Schreiben des Hochtaunuskreises einer qualifizierten Planung. Die daraus resultierenden Kosten für die Vermessung sowie Planung zur Erstellung dieser Planunterlagen betragen 15.000 Euro.

Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme hatte der Fachdienst Tiefbau vorgeschlagen, die Maßnahme kurzfristig zu realisieren und die Haushaltsmittel über eine außerplanmäßige Ausgabe zur Verfügung zu stellen.



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